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Kinderlosenzuschlag: Wer gilt als kinderlos in der Pflegeversicherung?


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Wer gilt als kinderlos in der Pflegeversicherung?


21.01.2024Lesedauer: 1 Min.
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Zufriedenes Paar (Symbolbild): Kinderlose zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen höheren Beitrag.Vergrößern des Bildes
Zufriedenes Paar (Symbolbild): Kinderlose zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen höheren Beitrag. (Quelle: zamrznutitonovi/getty-images-bilder)

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es zusätzlich zum normalen Beitrag noch einen Kinderlosenzuschlag. Doch was genau bedeutet "kinderlos"?

Wer in Deutschland krankenversichert ist, ist auch Pflichtmitglied in der Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte werden automatisch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung (SPV), privat Versicherte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen (PPV). In der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt eine Besonderheit für Kinderlose: Sie müssen einen Zuschlag zahlen.

Pflegeversicherung: Wer gilt als kinderlos?

Als kinderlos im Sinne der Pflegeversicherung gelten Sie, wenn Sie weder leibliche Kinder noch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder haben. Es ist dabei unerheblich, ob Sie ungewollt kinderlos sind. Allerdings gibt es eine Altersgrenze für den Kinderlosenzuschlag.

Er fällt für Sie erst an, wenn Sie 23 Jahre alt werden. Sollten Sie Bürgergeld beziehen, Wehr- oder Zivildienst leisten oder vor dem 1. Januar 1940 geboren sein, sind Sie vom Zuschlag befreit. Wer kein Kind mehr hat, weil es gestorben ist, gilt nicht als kinderlos in der Pflegeversicherung und muss damit ebenfalls keinen Zuschlag zahlen. Gleiches gilt für Eltern, deren Kinder bereits erwachsen sind.

Gut zu wissen

Für Kinderlose, die privat pflegeversichert sind, gilt kein Zuschlag. Denn in der Pflegepflichtversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter – nicht nach dem Nachwuchs.

Höhe des Kinderlosenzuschlags

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung 0,6 Prozent. Insgesamt zahlen sie damit 4 Prozent, da sich der allgemeine Beitragssatz auf 3,4 Prozent beläuft.

Da der Arbeitgeber vom allgemeinen Satz 1,7 Prozent übernimmt, sich am Kinderlosenzuschlag aber nicht beteiligt, zahlen Sie als Kinderloser insgesamt 2,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Pflegeversicherung. Eine Ausnahme gilt in Sachsen: Dort beträgt der Arbeitgeberzuschuss nur 1,2 Prozent, sodass Kinderlose insgesamt 2,8 Prozent Ihres Bruttoeinkommens abgeben.

Verwendete Quellen
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