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Krankenkasse bei EM-Rente: Zuschuss?


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Erwerbsminderungsrentner: Gibt es einen Zuschuss zur Krankenkasse?


Aktualisiert am 23.05.2025 - 08:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Frau mit Gehstock (Symbolbild): Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann, erhält unter Umständen Erwerbsminderungsrente.Vergrößern des Bildes
Frau mit Gehstock (Symbolbild): Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann, erhält unter Umständen Erwerbsminderungsrente. (Quelle: Anna Frank/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Erwerbsminderungsrentner.

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht – auch Rentner müssen jeden Monat ihren Beitrag leisten. Wie dieser die Krankenkasse erreicht, hängt von der Art ab, wie sie versichert sind. Für Pflichtversicherte gelten andere Regeln als für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte. Doch gibt es zusätzlich noch andere Regeln, wenn man nicht in Altersrente ist, sondern Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezieht?

Das fragt sich ein t-online-Leser, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Er möchte wissen: "Kann ich auch als EM-Rentner einen Zuschuss der Rentenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragen?"

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Rentenart ist für Zuschuss unerheblich

Ja, das geht. "Freiwillig krankenversicherte Rentner können einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. Die Art oder die Höhe der Rente sind hierbei unerheblich", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Sofern Sie den Zuschuss nicht bereits im Rahmen des Rentenantrags gestellt haben, reichen Sie das Formular R0820 bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach."

Das funktioniert entweder direkt online oder Sie laden das Formular als PDF herunter, drucken es aus, tragen alles ein und schicken es an die Rentenversicherung. Das Formular R0820 finden Sie hier.

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Während bei Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, der Krankenkassenbeitrag schon vor Auszahlung der Rente einbehalten wird und die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt, müssen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner und privat versicherte Rentner den kompletten Krankenversicherungsbeitrag selbst an ihre Krankenkasse überweisen. Sie können aber den oben erwähnten Beitragszuschuss beantragen. Diesen zahlt die Rentenversicherung dann gemeinsam mit Ihrer Rente aus. Lesen Sie hier, welche Sozialabgaben Rentner sonst noch zahlen müssen.

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Dafür müssen sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen das unter anderem auf die Steuer hat.

Verwendete Quellen
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