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Kfz-Versicherung: Was nach unrichtigen Angaben passieren kann


Jährliche Kilometer-Leistung
Bei der Kfz-Versicherung korrekte Angaben machen

Von t-online
Aktualisiert am 13.11.2013Lesedauer: 3 Min.
Beim Kilometerstand besser nicht die Versicherung beschummelnVergrößern des BildesBeim Kilometerstand besser nicht die Versicherung beschummeln (Quelle: imago/ Revierfoto)
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Die Kraftfahrzeug-Versicherer geben bekanntlich ordentlich Rabatte, wenn beim Kfz-Halter bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. So wird es beispielsweise billiger, wenn das Fahrzeug über Nacht in einer Garage steht oder nur wenig Kilometer pro Jahr gefahren werden. Gerade beim letzten Punkt wird jedoch oft gemauschelt, um den Beitrag zu senken. Lesen Sie, was die Folgen von falschen Angaben sein können.

Die Kfz-Versicherungswechsel-Saison ist in vollem Gange. Autobesitzer müssen bei einem neuen Antrag viele Fragen beantworten - unter anderem zu jährlicher Laufleistung, nächtlichem Parkplatz und zu weiteren Fahrern. Diese Aspekte entscheiden letztlich - gemeinsam mit Fahrzeugdaten, Wohnort und unfallfreien Jahren - über die Höhe des Versicherungsbeitrags. Und mancher Antragsteller nimmt es mit der Wahrheit dabei nicht so genau. Die Stiftung Warentest hat geprüft, was passiert, wenn die Schummelei auffliegt.

"Wer zu wenig Kilometer angibt oder lügt, dass nur er selbst den Wagen fahre, senkt seinen Beitrag teilweise um mehr als 100 Euro im Jahr", schreibt das Magazin "Finanztest" in einem Kfz-Versicherungs-Special. Allerdings: Kommt die Schummelei heraus, würden die Versicherer nachträglich ihr Geld verlangen.

Schummelei fliegt nach Unfall meist auf

Falschangaben fliegen gerade nach einem Unfall auf. "Wenn ein Kunde uns einen Schaden meldet oder eine Reparaturrechnung einreicht, fragen wir nach dem Kilometerstand und merken dann, ob er sich bei der Angabe seiner jährlichen Fahrleistung verschätzt hat", zitiert das Verbrauchermagazin aus einem Schreiben vom Versicherer HUK-Coburg.

Bei vorsätzlichen Falschaussagen droht saftige Vertragsstrafe

Wer absichtlich gelogen hat - etwa eine Garage vorgab oder tausende Kilometer pro Jahr zu wenig nannte - bekommt eventuell auch eine Vertragsstrafe aufgebrummt. Diese Option behalten sich beispielsweise die Versicherer Axa, Generali und R+V24 vor. In gravierenden Fällen kann die Strafe bis zu einem Jahresbeitrag ausmachen. In der Praxis kommt es laut "Finanztest" aber selten dazu. Unternehmen wie Direct-Line, DEVK oder HUK-Coburg verzichten deshalb in ihren Bedingungen auf solche Strafen.

Das Magazin nannte jedoch auch Fälle, in den Vertragsstrafen verhängt wurden. So hatte das Amtsgericht Heidenheim im Jahr 2008 eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro abgesegnet (Az. 8 C 711/08). Der Fahrer hatte als Laufleistung 12.000 Kilometer pro Jahr angegeben und diese "deutlich überschritten". In einem weiteren Verfahren hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im Sommer 2013 einen Jahresbeitrag als Vertragsstrafe in Ordnung befunden. Statt 9000 Kilometern war der Fahrer 32.000 Kilometer pro Jahr unterwegs. Nur weil die Klausel zur Strafe unklar formuliert war, musste er am Ende allerdings doch nicht zahlen (Az. 7 U 33/13).

Ausnahmen für Fahrerausschluss

Für manche Rabatt-Einschränkungen gibt es übrigens auch Ausnahmen. So darf man sein Auto auch dann z.B. an einen Werkstattmitarbeiter übergeben, wenn das Fahrzeug sonst nur vom Halter gefahren werden darf. Auch bei einer Notsituation darf ein anderer ans Steuer. Wer für eine gewisse Zeit noch andere Nutzer zulassen möchte, etwa für eine Urlaubsfahrt, sollte vorher mit der Versicherung reden. Oft lässt sich der Fahrerausschluss gegen einen geringen Aufpreis außer Kraft setzen.

Besser korrekte Angaben machen

Wer merkt, dass die angegebene Kilometerleistung überschritten wird, sollte das rechtzeitig der Versicherung melden – zumindest wenn die Abweichung mehr als nur geringfügig ist. Asstel etwa hat die Toleranzgrenze laut "Finanztest" auf 15 Prozent gesetzt, andere Versicherer nennen keine konkreten Zahlen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen klärt auf. Wer seine jährliche Vertragslaufleistung regelmäßig um 1000 Kilometer überschreitet, sollte das der Versicherung besser melden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Korrekte Angaben kosten zwar höhere Versicherungsprämien. Diese sind jedoch wohl eher zu verkraften als teurer Ärger mit der Versicherung, womöglich sogar vor Gericht. Melden sollte man sich auch, wenn man deutlich weniger gefahren ist als geplant. Mit etwas Glück bekommt man dann nämlich sogar Geld zurück.

Haftpflicht leistet auch bei unwahren Angaben

Übrigens: Der Versicherungsschutz ist bei der Haftpflicht nicht gefährdet, wenn die tatsächliche Laufleistung nicht dem vertraglich vereinbarten entspricht. Die Versicherung haftet also im Schadensfall. Möglicherweise verliert man jedoch seinen Kasko-Schutz.

Die reguläre Frist zum Wechsel der Kfz-Versicherung läuft Ende November ab. Vergleichen Sie die verschiedenen Tarife. Die mögliche Ersparnis kann mehrere 100 Euro betragen.

Der Kfz-Versicherungsvergleich von t-online.de in Kooperation mit dem Vermittler transparo etwa nimmt 180 Tarife unter die Lupe und macht es möglich, die gewünschte Versicherung online zu beantragen.

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