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Energiepreisbremse: Hohe Abschlagszahlung? So überprüfen Sie die Berechnung


Energiepreisbremse
So überprüfen Sie die Höhe der Abschlagszahlungen

Von dpa-tmn, lk

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Preischeck im Internet: Online-Rechner der Verbraucherzentralen können Kunden dabei unterstützen, ihre Abschlagszahlungen zu überprüfen.Vergrößern des BildesPreischeck im Internet: Onlinerechner der Verbraucherzentralen können Kunden dabei unterstützen, ihre Abschlagszahlungen zu überprüfen. (Quelle: Nando Vidal/getty-images-bilder)
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Spätestens zum Inkrafttreten der Energiepreisbremsen sollten Kunden von ihren Versorgern informiert werden, welche Abschläge künftig fällig werden. Aber stimmen die?

Um Verbraucher angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten, trat zum 1. März die Energiepreisbremse rückwirkend für die Monate Januar und Februar in Kraft. Gleichzeitig war der 1. März der Stichtag für Strom- und Gasversorger, ihre Kunden in einem Schreiben über die neue Abschlagshöhe zu informieren. Wie die Verbraucherzentrale Berlin feststellt, warten noch immer viele Verbraucher auf ein Informationsschreiben.

Energieschulden drohen

Als Reaktion auf das Versäumnis kündigten manche Versorger an, den Abschlag für den März erst zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen daher, ihre Kontoauszüge zu überprüfen und gegebenenfalls Geld zurücklegen.

"Wenn Kunden nicht bemerken, dass der Abschlag nicht eingezogen wird und das Geld für andere Dinge ausgeben, können Energieschulden entstehen", warnt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Abschläge überprüfen und gegebenenfalls anpassen

Und bei manchen, die diese Schreiben bereits erhalten haben, lägen die berechneten monatlichen Abschläge ein Vielfaches über dem, was sich aus Verbrauch, Vertragspreis und der jeweiligen Preisbremse ergeben müsste, heißt es von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Die VZSH rät Betroffenen daher, die in den Schreiben aufgeführten Angaben genau zu prüfen. "Wenn der vorgeschlagene Abschlag erheblich zu hoch oder niedrig ist, können Verbraucher den Abschlag anpassen", sagt Carina Habeck, Energierechtsreferentin der VZSH. Dieser müsse sich nach dem Verbrauch des Vorjahres, dem aktuellen Verbrauchspreis und der Preisbremse richten.

Onlinerechner der Verbraucherzentralen

Mithilfe eines Onlinerechners der Verbraucherzentralen lässt sich überprüfen, ob die Abschläge korrekt berechnet wurden. Die Preisbremsen sind dort bereits berücksichtigt. Weichen die neuen Abschläge des Energielieferanten weit davon ab, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Versorger umgehend schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren.

Mit folgenden Eingangsdaten muss der Rechner gefüttert werden: mit dem aktuellen Brutto-Preis je Kilowattstunde samt Steuern und weiteren Kosten sowie dem Jahresverbrauch. In vielen Fällen kommen zudem der Grundpreis und manchmal auch ein Mess-Entgelt hinzu.

Über den aktuellen Brutto-Preis informieren Versorger in der Regel, andernfalls lässt er sich dort erfragen. Die anderen Daten lassen sich zum Beispiel der letzten Jahresabrechnung entnehmen.

Verwendete Quellen
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