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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ausweitung der Pfandpflicht Darauf zahlen Sie ab 2024 Pfand
Schon jetzt ist bekannt, dass Sie ab dem 1. Januar 2024 für bestimmte Produkte an der Kasse mehr zahlen müssen. Welche? Und warum?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Verbraucher nicht nur für Einwegflaschen aus PET und ähnlichen Kunststoffen sowie bestimmte Getränkedosen Pfand zahlen. Auch für andere Getränkeverpackungen für Smoothies, Obst- und Gemüsesaft oder gar Wein gilt die Pfandpflicht.
2024 wird Pfandpflicht ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 sollen Verbraucher nun für weitere Getränkeverpackungen Pfand zahlen. Und zwar für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Dafür werden künftig 0,25 Euro Pfand fällig.
Die Pfandpflicht für Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie trinkbare Joghurts und Kefir ist jedoch nicht neu. Schon jetzt ist für derartige Getränke Pfand zu zahlen, wenn sie in einer Getränkedose kommen. Somit wird ab dem 1. Januar 2024 lediglich eine weitere Darreichungsform derartiger Getränke mit in die Pfandpflicht aufgenommen.
Auf welche Getränkeverpackungen Sie Pfand zahlen müssen
Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie auf Getränkedosen aller Art werden 0,25 Euro Pfand erhoben – unabhängig vom Inhalt. (Siehe § 31 Verpackungsverordnung)
- Gemüsesäfte / Fruchtsäfte
- Fruchtnektare
- Fruchtschorlen (mit Kohlensäure)
- Smoothies
- Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser, Heilwasser und "alle übrigen trinkbaren Wässer"
- Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure
- Energydrinks
- Bier (einschließlich alkoholfreien Biers)
- Biermischgetränke (einschließlich alkoholfreier Biermischgetränke)
- alkoholische Mischgetränke
- Cider (Apfelschaumwein)
- Apfelwein
Es gibt jedoch einige Imbissbuden, die die Pfandpflicht bei ihren Getränken umgehen. Was dahintersteckt, erfahren Sie in diesem Artikel hier.
- bundesregierung.de "Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen"