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Ab 2024: Strom könnte gedrosselt werden | Neue Regelungen


Neue Regelungen
Ab Januar 2024: Das ändert sich beim Strom

Von dpa, t-online, sha, jb

Aktualisiert am 29.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0262384048Vergrößern des BildesStromzähler: Die Netze werden derzeit in einem hohen Tempo ausgebaut. (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Neue Regelungen sollen das Stromnetz auch bei hoher Auslastung stabil halten. Darum dürfen Netzbetreiber ab Januar drosseln. Aber nicht überall.

Stromnetzbetreiber dürfen ab dem 1. Januar 2024 den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Wandladestationen – sogenannten Wallboxen – zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Das teilt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite mit.

Die kommunalen oder städtischen Energieversorgungsunternehmen dürften dabei den Strombezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken, schreibt die Behörde. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon aber nicht betroffen.

Mit der reduzierten Mindestleistung von 4,2 Kilowatt könnten "Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden", heißt es weiter. Eine vollständige Abschaltung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sei nicht vorgesehen.

Die Regelungen beruhen auf dem §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der ab Januar 2024 in Kraft tritt. Hier wird aufgeführt, wer von den Stromdrosselungen betroffen sein wird, falls es zu einem derartigen Szenario kommt, sowie die Information, dass das Netzentgelt dementsprechend reduziert werden muss. Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, werden Verbraucher die Drosselung "meist kaum merken".

Die Ergänzungen des Gesetzestextes sind seit Juni 2023 bekannt und bereits genehmigt.

Betreiber bekommen eine Ermäßigung

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte mit Wärmepumpen oder E-Auto-Ladegeräten, eine Ermäßigung. Dieser werde entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte ausgezahlt.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, könne sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlten dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt.

Neue Regeln gelten ab Januar

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und nicht mit wesentlichen Komforteinbußen verbunden sein werden.

Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen.

Nachtspeicherheizungen sollen nicht unter die neuen Regeln fallen

Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bundesnetzagentur.de "Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz"
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