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Drohen BuĂgelder, wenn der Blitzableiter fehlt?
Ein Blitzableiter ist nicht fĂŒr jeden Pflicht, auf alle FĂ€lle aber sinnvoll. Nicht zuletzt im Versicherungsfall kann es entscheidend sein, ob ein Blitzschutz installiert wurde. Doch ein Blitzableiter allein genĂŒgt nicht.
FĂŒr einen wirkungsvollen Schutz Ihres Hauses benötigen Sie einen Ă€uĂeren und einen inneren Blitzschutz. Der Ă€uĂere Blitzschutz fĂ€ngt den Blitz ein und leitet ihn in das Erdreich. Der innere Blitzschutz verhindert, dass es zu gefĂ€hrlichen Spannungsunterschieden im GebĂ€ude kommt â das könnte andernfalls zu BeschĂ€digungen an elektrischen GerĂ€ten oder sogar zu BrĂ€nden fĂŒhren.
Ist ein Blitzableiter an HĂ€usern Pflicht?
Nicht in allen BundeslĂ€ndern ist der Blitzableiter Pflicht. Ob Ihr Haus mit einem ausgestattet werden muss, erfahren Sie bei den BauĂ€mtern Ihrer Kommune oder Gemeinde. In der entsprechenden Bauordnung steht, ob Sie fĂŒr Ihren Neubau einen derartigen Blitzschutz benötigen. Denn fĂŒr einige GebĂ€ude, beispielsweise wenn sie besonders gefĂ€hrdet sind, besteht eine Blitzschutz-Pflicht. Es muss also ein Blitzableiter und ein Ăberspannungsschutz installiert werden.
Heutzutage sind allerdings nicht mehr alle HĂ€user mit Blitzableitern ausgestattet. Auf ihn wird hĂ€ufig verzichtet, wenn beispielsweise das Haus neben einem höheren GebĂ€ude oder einem Stromleitungs- oder Sendemast steht. Da diese Bauten höher als das Haus sind, verringert sich das Risiko eines Blitzeinschlages in dem Einfamilienhaus daneben. DarĂŒber hinaus muss der Blitzableiter rechtzeitig beim Bau des Hauses eingeplant und umgesetzt werden. Der Blitzableiter leitet die Spannung des Blitzes zur Erde. Er muss daher im Fundament verankert werden. Dies kann sehr aufwendig werden. Aus diesem Grund werden heutzutage viele HĂ€user nicht mehr mit Blitzableitern ausgestattet.
Die Ă€uĂere Blitzschutzanlage â der Blitzableiter
Die Ă€uĂere Blitzschutzanlage wird im Volksmund hĂ€ufig auch vereinfacht als Blitzableiter bezeichnet. Es ist ein rund zehn Millimeter dicker Draht aus Edelstahl oder feuerverzinktem Stahl (Din 18014), der die Fassade entlang vom Dach bis ins Erdreich fĂŒhrt und die Spannung eines direkt am Haus einschlagenden Blitzes dorthin ableitet.
Weil Blitzableiter fĂŒr die meisten WohngebĂ€ude nicht vorgeschrieben sind, ist ein Ă€uĂerer Blitzschutz an MietshĂ€usern lĂ€ngst nicht die Regel. Immerhin betragen die Kosten fĂŒr eine nachtrĂ€gliche Installation mindestens 2.500 Euro und können je nach GebĂ€udegröĂe auch deutlich darĂŒber liegen.
Ob ein Ă€uĂerer Blitzschutz am GebĂ€ude vorhanden ist, können Mieter leicht selbst ĂŒberprĂŒfen. Ein Draht auf dem Dach am First oder eine Stange am Kamin, von der ein Draht an der GebĂ€udeauĂenwand nach unten geht, kann Teil einer Blitzschutzanlage sein. Wichtig ist, dass der Blitzschutz auch alle Dachinstallationen wie SatellitenschĂŒssel oder die Photovoltaikanlage umfasst.
Wann Blitzableiter vorgeschrieben sind
Vorgeschrieben ist ein Blitzschutz bei WohngebĂ€uden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist. FĂŒr Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation. Somit drohen auch keine BuĂgelder oder Geldstrafen, wenn dieser fehlt. Allerdings machen die meisten Versicherer die Erstattung von GewitterschĂ€den davon abhĂ€ngig, ob zum Zeitpunkt des Schadens eine Blitzschutzanlage am Haus installiert und in einwandfreiem Zustand war.
Ist der Blitz in ein Haus eingeschlagen, kommt der GebĂ€udeversicherer fĂŒr SchĂ€den am GebĂ€ude auf, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. SchĂ€den durch Ăberspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte GrundstĂŒck oder GebĂ€ude eingeschlagen ist. Sonstige SchĂ€den durch Ăberspannung, Ăberstrom oder Kurzschluss sind nur dann ĂŒber die GebĂ€ude- oder Hausratversicherung abgedeckt, wenn eine zusĂ€tzliche Klausel, die sogenannte Ăberspannungsklausel, vereinbart wurde.
Sinnvoll ist ein Ă€uĂerer Blitzschutz allemal. Die Kosten, um ein Haus und mit ihm all seine Bewohner und die technischen GerĂ€te im GebĂ€udeinnern wirksam gegen SchĂ€den durch Blitzeinschlag zu schĂŒtzen, machen meist unter einem Prozent des Hauswerts aus.
Die innere Blitzschutzanlage funktioniert dreistufig
Der innere Blitzschutz soll die elektrischen GerĂ€te im Haus vor ĂberspannungsschĂ€den schĂŒtzen. Auch gefĂ€hrliche KabelbrĂ€nde in Folge einer Ăberspannung im Leitungsnetz sollen so ausgeschlossen werden. BlitzeinschlĂ€ge erzeugen ein extrem starkes elektrisches und magnetisches Feld. Statt der ĂŒblichen 230 Volt Spannung können dann fĂŒr kurze Zeit mehrere tausend Volt auf der Leitung liegen. Selbst Blitze, die in zwei Kilometern Entfernung einschlagen, können noch ĂberspannungsschĂ€den verursachen.
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Bei EinschlĂ€gen in der Umgebung ist der Ă€uĂere Blitzschutz wirkungslos. Die Spannung des Blitzes springt beim Einschlag auf eine Strom- oder Telefonleitung ĂŒber und gelangt so ins GebĂ€ude. Die Spannungsspitzen treten nur kurz auf, doch das reicht bereits aus, um empfindliche Elektronik wie Fernseher oder PC zu zerstören.
Dagegen hilft ein fachmĂ€nnisch installierter, dreistufiger Ăberspannungsschutz im Hausinnern. Dieser innere Blitzschutz besteht aus Sicherungen, die am Hausverteiler, den Unterverteilern und an den einzelnen Steckdosen installiert sind. Der Fachmann spricht dabei von Grobschutz, Mittelschutz und Feinschutz. Die Kosten einer solchen inneren Blitzschutzanlage liegen bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus etwa zwischen 800 und 1.000 Euro.
Blitzschutz beim Hausbau einplanen
Um die hohen Kosten zu vermeiden, sollten Bauherren bereits bei der Planung des Hauses daran denken, dieses gegen Blitze und Ăberspannung zu schĂŒtzen. Pflicht im Neubau ist der Fundamenterder. Dieser leitet die Spannung ins Erdreich ab, wenn im Haus oder der Nachbarschaft ein Blitz einschlĂ€gt, erklĂ€rt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Eine Besonderheit gilt aber bei einem GebÀude mit wasserundurchlÀssigem Keller oder einem nicht unterkellerten Haus: Hier muss der Fundamenterder nicht in der Stahlbetonkonstruktion, sondern unter der GebÀudesohle im Erdreich verlegt werden.