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Betonverflüssiger: Hinweise zur Verwendung


Baulexikon
Betonverflüssiger: Hinweise zur Verwendung

df (CF)

14.03.2016Lesedauer: 1 Min.
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Betonverflüssiger gehört zu den sogenannten Betonzusatzmitteln. Mit diesen lassen sich verschiedene Eigenschaften des Baustoffes beeinflussen. Lesen Sie hier, was es bei der Verwendung im Betonbau zu beachten gibt.

Betonverflüssiger und Fließmittel erleichtern Arbeit mit dem Baustoff

Betonverflüssiger sind Substanzen, die Frischbeton in der Konsistenz verändern, denn sie vermindern seinen Wasseranspruch. Ziel ist es, dass der Beton fließfähiger wird und dadurch besser und leichter zu verarbeiten ist. Die Wasserzugabe verringert sich in der Herstellung um bis zu zehn Prozent, gleichzeitig wird die Entmischungsgefahr herabgesetzt. Sogenannte Fließmittel sind eine besondere Variante der Verflüssiger: Sie wirken besonders stark und können auch nachträglich noch eingemischt werden. Durch ihre Verwendung wird Beton besonders fließfähig und lässt sich dadurch sehr sparsam verwenden. Pro Kilogramm Zement empfiehlt sich eine Mindestzugabe der Zusatzmittel von zwei Millilitern. Die Höchstzugabe sollte, je nach Betonart, 50 bis 70 Milliliter nicht überschreiten. Durch diese geringen Mengen verändern die Mittel den Raumanteil des Betons nicht.

Die Wirkungsweise bei Frischbeton

Üblicherweise bestehen Betonverflüssiger aus Salzen oder aus Polymerverbindungen. Diese sorgen im Betonbau für eine niedrigere Oberflächenspannung des Wassers im Frischbeton. Auf diese Weise wird die Reibung zwischen den Festteilen im Baustoff verringert, was wiederum zur Folge hat, dass sich der Frischbeton leichter verarbeiten lässt. Zusätzlich enthalten die Zusatzmittel für den Betonbau meist Entschäumer sowie Konservierungsmittel. Im Handel sind sowohl pulverförmige als auch flüssige Produkte erhältlich, Fließmittel sind jedoch stets flüssig.

Bei der Verwendung im Frischbeton können unerwünschte Veränderungen im Baustoff auftreten, beispielsweise können Luftporen entstehen, oder die Erstarrung des Betons kann sich verzögern. Es ist zudem verboten, jegliche Betonzusatzmittel in die Kanalisation oder Gewässer zu geben.

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