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Mini-Solaranlage: Richtig anmelden und hohe Strafen vermeiden


Bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Balkonkraftwerk nicht angemeldet? Diese Strafen drohen

Ob im Baumarkt oder beim Discounter: Eine Mini-Solaranlage ist inzwischen überall erhältlich und leicht zu installieren. Was ist dabei zu beachten?

17.07.2023|Lesedauer: 2 Min.

Mini-Solaranlagen für den Balkon haben angesichts der hohen Stromkosten einen regelrechten Boom erfahren. Denn sie eignen sich für diejenigen, die keinen Platz oder kein Geld für eine Photovoltaik-Anlage (PV) haben, aber trotzdem nachhaltig Strom produzieren möchten.

Solarpanels: Eine Mini-Solaranlage kann jeder selbst installieren.Vergrößern des Bildes
Solarpanels: Eine Mini-Solaranlage kann jeder selbst installieren. (Quelle: Erdark/getty-images-bilder)

Meist handelt es sich bei den kleinen Balkonkraftwerken um Modelle, deren Wechselrichter eine Leistung von 600 Watt nicht überschreitet. Denn diese sind nicht nur günstiger, einfacher anzubringen und kompakter. Sie können darüber hinaus auch ganz ohne Experten an das Stromnetz angeschlossen werden.

Doch was viele bei der Einfachheit leicht vergessen: Die Geräte müssen weiterhin bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet werden. "Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld", erklärt die Verbraucherzentrale NRW e.V (siehe auch § 95 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)).

Wie hoch sind die Bußgelder?

Wird die Mini-Solaranlage nicht rechtzeitig in das sogenannte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Denkt der Betreiber des Balkonkraftwerkes darüber hinaus auch nicht an die Anmeldung beim Netzbetreiber, muss er eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 10 Euro pro Kilowattstunde leisten.

Wie lange habe ich Zeit, um meine Mini-PV-Anlage anzumelden?

Für die Registrierung von Neuanlagen haben deren Besitzer maximal einen Monat Zeit – ab der ersten Inbetriebnahme. Die Anmeldung kann allerdings schon vor diesem Zeitpunkt erfolgen.

Info

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass jede stromerzeugende Anlage registriert werden muss. Das bedeutet, dass Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher diese ebenfalls anmelden müssen.

Wird die Anmeldung überprüft?

Zwar gibt es keine offiziellen Fachleute, die von Haus zu Haus gehen, um zu überprüfen, ob die Anmeldung erfolgt ist. Doch spätestens bei der Installation eines digitalen Stromzählers und dem Verbrauchsabgleich mit den Vorjahren wird der Netzbetreiber eine Unstimmigkeit feststellen und hier Nachforschungen anstellen, so Experten. Es ist daher sinnvoll, das Gerät rechtzeitig und ordnungsmäßig anzumelden.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de "Marktstammdatenregister: Das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen"
  • gesetze-im-internet.de "§ 95 Bußgeldvorschriften, Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)"
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