t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenEnergieStrom

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern? Das geht nicht immer


Energie
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern? Das geht nicht immer

fs (CF)

10.05.2011Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wer seinen Strombedarf durch günstigen und weiterhin stark subventionierten Solarstrom decken möchte, zieht die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Erwägung. Ein solches Vorhaben ist solange unproblematisch, wie es im Rahmen eines modernen Hauses umgesetzt wird. Steht dagegen die Montage auf einem alten, womöglich denkmalgeschützten Objekt zur Debatte, kommen eventuell Schwierigkeiten auf Sie zu.

Photovoltaik im Denkmalschutz bleibt ein Reizthema

Verschiedene Gerichte haben zuletzt immer wieder betont, dass Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten – ganz gleich welcher Art – nichts zu suchen haben. Meistens argumentiert der Gesetzgeber mit einer nachhaltigen Veränderung des optischen Erscheinungsbilds des jeweiligen Hauses, was im Konflikt mit den Statuten des hiesigen Denkmalschutzes steht.

Denkmalgeschützte Häuser dürfen kaum modifiziert werden

Die Meinung der Gerichte ist allerdings keinesfalls einheitlich: Mindestens genauso viele Fälle endeten in der Genehmigung einer Solaranlagen-Montage. Dabei spielt scheinbar vor allem die Art der Photovoltaikanlage eine wichtige Rolle: Moderne Lösungen mit flachen Modulen, die sich deutlich filigraner an das jeweilige Dach schmiegen können, werden häufiger genehmigt. Auch kleinere Anlagen, die nicht gerade über die Hälfte des Daches besetzen, werden durchgewunken. Kurzum: Ein Grundsatzurteil zum Thema lässt hierzulande auf sich warten, so dass jede Entscheidung individuell gefällt werden muss.

Photovoltaik im Denkmalschutz scheitert an der Stadtverwaltung

Wer eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Haus errichten möchte, scheitert häufig an seiner Stadtverwaltung: Entsprechende Bauvorhaben werden hier häufig ohne nähere Prüfung grundsätzlich mit dem Verweis auf den Denkmalschutz abgelehnt. Betroffene sollten zunächst ein klärendes Gespräch suchen und auf die optischen Eigenheiten der geplanten Anlage hinweise. Sofern auch diese Argumente nicht auf Gehör stoßen, bleibt häufig nur noch der Weg vor den Richter.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website