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Strom vom Balkon: So zapfen Mieter mit Solaranlagen die Sonne an


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So zapfen Mieter mit Solaranlagen die Sonne an

Von dpa
21.06.2021Lesedauer: 4 Min.
Kompakte Solar-Anlage: Mieter kânnen auf dem Balkon oder der Terrasse eine kleine Solaranlage anbringen.Vergrâßern des BildesKompakte Solar-Anlage: Mieter kânnen auf dem Balkon oder der Terrasse eine kleine Solaranlage anbringen. (Quelle: Jârg Sutter/engfe.de/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wenn Mieter Strom aus Sonnenenergie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovationsbereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsΓ€tzlich reichen als Voraussetzungen fΓΌr den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose.

"Dabei handelt es sich um kompakte Systeme", erklΓ€rt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom ΓΌber die Steckdose direkt ins Hausnetz ein.

Die Stecker-SolargerΓ€te werden von Herstellern auch unter den Bezeichnungen "Mini-Solaranlagen", "Plug & Play-Solaranlagen" oder "Balkonmodule" vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom fΓΌr den Haushalt umwandelt.

Was Mieter vor der Installation klΓ€ren sollten

Die Anlage ist im Prinzip wartungsfrei, die Installation laut Brandis auch fΓΌr Laien mΓΆglich. Bevor sich Mieter fΓΌr ein Produkt entscheiden, sollten sie sich zunΓ€chst mit einem Blick in Mietvertrag und Hausordnung vergewissern, ob die Anlage auch zulΓ€ssig ist, rΓ€t Julia Wagner vom EigentΓΌmerverband Haus & Grund Deutschland.

Sie empfiehlt das direkte GesprÀch mit dem Vermieter: "GrundsÀtzlich ist Vermietern daran gelegen, Energieeinsparmaßnahmen zu unterstützen." Das Aufstellen einer solchen kleinen Anlage auf dem Balkon dürfte zwar auch von der üblichen Nutzung umfasst sein. "Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern", so Wagner. Denn wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüstung oder der Fassade installiert - am besten in unverschatteter Südlage.

Doch dabei müssen Mieter bedenken: "Sobald aber das Àußere Erscheinungsbild der Immobilie geÀndert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf es der Zustimmung des Vermieters", sagt Wagner.

Und diese Zustimmung kann mit Auflagen verbunden sein, wie dem Nachweis einer fachgerechten Installation oder dem Abschluss einer erweiterten Haftpflichtversicherung, erklΓ€rt Wagner: "Dies ist ohnehin dringend zu empfehlen, um kein unnΓΆtiges Risiko einzugehen und um bei eventuellen SchΓ€den gut abgesichert zu sein."

Zu den mΓΆglichen Risiken gehΓΆren Personen- und SachschΓ€den durch den Absturz einer nicht professionell montierten Anlage oder eine erhΓΆhte Brandgefahr durch ein eventuell ΓΌberlastetes Stromnetz.

An Nachbarn und Netzbetreiber denken

Doch Mieter sollten nicht nur ihren Vermieter vorab konsultieren, empfiehlt Wagner: "Beim Aufstellen der Anlage ist zu beachten, dass Nachbarn durch die Solarpanel nicht geblendet werden. In diesem Fall ist der Mieter nΓ€mlich zum RΓΌck- oder Umbau verpflichtet."

Neben diesen praktischen Fragen müssen die zukünftigen Betreiber eines Stecker-SolargerÀts auch die bürokratischen Auflagen beachten. "Schließlich macht es schon einen Unterschied, ob man Strom bezieht und dafür eine Rechnung erhÀlt, oder ob man selbst Strom einspeist", erklÀrt Energieberater Brandis.

Deshalb muss man auch als Mieter den ΓΆrtlichen Verteilnetzbetreiber ΓΌber den Betrieb einer Solaranlage informieren. Ansprechpartner ist das Unternehmen, dem das regionale Stromnetz gehΓΆrt.

Von dieser Seite kΓΆnnen weitere Auflagen kommen, ergΓ€nzt Wagner: "Auch wenn mit diesen kleinen Anlagen oft gar kein Strom ΓΌbrig ist, der ΓΌber den Betreiberhaushalt in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden kann, verlangen die Energieversorger hΓ€ufig den Austausch alter ZΓ€hler in DigitalzΓ€hler." Hier sollten sich die Mieter rechtzeitig erkundigen.

Kosten und Nutzen gegenrechnen

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand ΓΌberhaupt lohnt. Das sei Ansichtssache, so Brandis: "Unter optimalen Bedingungen erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowattstunden in einem Jahr." Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowattstunden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-Solarenergie insgesamt ΓΌberschaubar.

Dem gegenΓΌber stehen die Kosten: Ein Stecker-SolargerΓ€t mit Standard-Modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Allerdings kann die Anlage ohne weiteres 20 Jahre lang unkompliziert Strom liefern - und man kann sie bei einem Umzug problemlos mitnehmen und neu aufstellen.

Reich werden Mieter durch eine solche Investition also nicht. Aber sie refinanziert sich zum Teil durch die StromertrΓ€ge, rechnet Energieexperte Brandis vor: "Die Mieter verbrauchen ihren Strom ja selbst und mΓΌssen ihn nicht dazukaufen. Jede Kilowattstunde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro." Pro Jahr wΓ€ren es bis zu 180 Euro - wenn die Anlage unter Idealbedingungen 600 Kilowattstunden erzeugt.

Letztlich handelt es sich um einen individuellen Beitrag zur Energiewende: "Und je mehr Mieter sich fΓΌr eine Solaranlage entscheiden, desto hΓΆher wird ihr Anteil an der Stromversorgung."

Auf Sicherheit und Siegel achten

In der Schweiz sowie Portugal und Γ–sterreich sind nach Informationen der Deutschen Gesellschaft fΓΌr Sonnenenergie (DGS) bereits 200.000 dieser GerΓ€te im Einsatz. In Deutschland dΓΌrften es etwa 20.000 sein.

Die GerΓ€te werden vorwiegend durch InternethΓ€ndler vertrieben. In Bau- und VerbrauchermΓ€rkten finden sich diese bislang selten. Beim Kauf empfiehlt Brandis, auf QualitΓ€tssiegel zu achten: "Die DGS hat einen Sicherheitsstandard entwickelt, der gewΓ€hrleistet, dass der Stecker einer Solaranlage stets spannungsfrei und somit sicher ist." Die ausgewΓ€hlte Anlage sollte ΓΌber ein solches Siegel verfΓΌgen - erkennbar an der AbkΓΌrzung: DGS 0001:2017-08.

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