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Bußgelder drohen: Glühbirnen, Energiesparlampen und LEDs richtig entsorgen


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Diese Bußgelder drohen beim falschen Entsorgen

t-online, rw

Aktualisiert am 02.05.2021Lesedauer: 3 Min.
Verschiedene Leuchtmittel: Einige dürfen nicht in den Hausmüll.
Verschiedene Leuchtmittel: Einige dürfen nicht in den Hausmüll. (Quelle: Becker&Bredel/imago-images-bilder)
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Jedes Leuchtmittel hat einmal ausgedient – und wird entsorgt. Doch wer seine kaputte Lampe in die falsche Tonne wirft, riskiert schnell ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Diese Regelungen gelten in den Bundesländern.

Das Wichtigste im Überblick


Verschiedene Leuchtmittel müssen unterschiedlich entsorgt werden. Doch kann man bei LED, Energiesparlampe und Co. schnell den Überblick verlieren, welche Lampe an welchem Ort recycelt werden soll. Hier lesen Sie, wo Sie kaputte Leuchtmittel entsorgen oder abgeben können.


Glühbirne, LED, Halogenlampe – die verschiedenen Leuchtmittel in der Übersicht


Info
Werden alte Lampen richtig entsorgt, kann das wertvolle Material, aus dem sie bestehen, bis zu 90 Prozent recycelt werden.

Glühlampe

Obwohl die Glühlampe 2009 von der Europäischen Union (EU) verboten wurde, horten viele Verbraucher noch einige Restbestände. Diese wurden damals auf Vorrat gekauft. Beim Entsorgen ist bis heute alles beim Alten geblieben. Die Glühlampe darf weiterhin in den normalen Restmüll, weil sie nur aus Metall und Glas besteht.

Hingegen ist für sie der Altglascontainer verboten. Denn Verpackungsglas hat einen anderen Schmelzpunkt als das Glas von Glühlampen und anderen Lampen. "Fälschlich in den Glascontainer geworfene Leuchtmittel führen zu erheblichen Problemen beim Recycling der Glas-Verpackungen", warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Halogenlampe

Die spezielle Form der Glühlampe, deren Glaskolben mit einem Schutzgas (Halogen) gefüllt ist, darf im Hausmüll entsorgt werden. Wie die Glühlampe besteht auch die Halogenglühlampe aus Metall und Glas – und ist ein Auslaufmodell. Denn seit September 2018 dürfen in der EU diese Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden.

LED-Lampe

Die sogenannten Licht emittierenden Dioden (LED) gehören nicht in den Hausmüll. Der Grund: Sie enthalten wertvolle Metalle, die recycelt und wiederverwendet werden können.

LED-Lampen, die Licht mittels Dioden erzeugen, können laut Verbraucherzentrale in allen Läden abgegeben werden, die Lampen verkaufen. Zudem gibt es kommunale Sammelstellen für Elektroschrott, die LEDs annehmen.

Energiesparlampe

Sie ist auch als Kompaktleuchtstofflampe bekannt. Wie die LED-Lampe darf sie nicht im Hausmüll entsorgt werden. Ausgediente Energiesparlampen gibt man entweder beim Wertstoffhof oder einer entsprechenden Sammelstelle ab. Sammelbehälter findet man unter anderem in Bau- und Supermärkten, aber auch in Drogerien und Elektrofachmärkten.

Unser Tipp
Wo sich die nächstgelegene Rückgabemöglichkeit befindet, kann man schnell und bequem über diese Sammelstellensuche herausfinden.

Energiesparlampe: Bei falscher Entsorgung droht ein Bußgeld.
Energiesparlampe: Bei falscher Entsorgung droht ein Bußgeld. (Quelle: lightcycle.de)

Energiesparlampen dürfen schon deshalb nicht in den normalen Hausmüll, weil sie geringe Mengen an Quecksilber enthalten – aber auch Kupfer, Aluminium und Zinn. Beim fachgerechten Entsorgen können diese Stoffe zurückgewonnen und wiederverwendet werden.

Energiesparlampe zerbricht: Wie entsorgt man sie?

Quecksilber ist giftig. Geht eine Energiesparlampe zu Bruch, ist deshalb Vorsicht geboten. Die DUH rät, den Raum gut zu lüften. Anschließend sammelt man die Scherben auf. Dafür sollte man weder Handfeger noch Besen oder Staubsauger verwenden. Sie würden die giftigen Dämpfe aufwirbeln.

Grobe Scherben kann man mit einem Stück Karton oder festem Papier zusammenkehren. Feine Splitter liest man mit einem feuchten Papiertuch auf. Auf Teppich verwendet man hierfür Klebeband. Man sollte Handschuhe tragen, um nicht mit den Splittern in Kontakt zu kommen. Die Scherben bringt man dann möglichst luftdicht verpackt zu einem Wertstoffhof.

Bußgelder in den 16 Bundesländern

Wer seine Energiesparlampe achtlos in den Hausmüll wirft beziehungsweise illegal entsorgt – egal ob unbeschädigt oder zerbrochen –, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe ist in jedem Bundesland unterschiedlich:

Bundesland Bußgeld (eine Lampe) Bußgeld (mehrere Lampen)
Baden-Württemberg 50–200 Euro 100–300 Euro
Bayern 80–240 Euro 160–500 Euro
Berlin keine Angabe keine Angabe
Brandenburg 37,50–150 Euro 100–300 Euro
Bremen 100–400 Euro 100–500 Euro
Hamburg 75–250 Euro 150–1.000 Euro
Hessen 50–150 Euro 100–300 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 10–20 Euro 20–500 Euro
Niedersachsen 50–150 Euro 100–500 Euro
Nordrhein-Westfalen 50–150 Euro 100–300 Euro
Rheinland-Pfalz 50,13–204,52 Euro 102,26–409,03 Euro
Saarland 50–200 Euro 100–300 Euro
Sachsen 50–200 Euro 100–300 Euro
Sachsen-Anhalt keine Angabe keine Angabe
Schleswig-Holstein 50–150 Euro 100–300 Euro
Thüringen 50–150 Euro 100–300 Euro

Quelle: Bußgeldkatalog (Stand: 14.7.2020)

Leuchtstoffröhre

Sie ist auch unter den Namen Leuchtstofflampe oder Neonröhre bekannt. Wie die Energiesparlampe gehört auch die Leuchtstoffröhre nicht in den Hausmüll oder in den Altglas-Container, weil sie ebenso geringe Mengen an Quecksilber enthält.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale: "Defekte Lampen richtig entsorgen"
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Von Jennifer Buchholz
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