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Mäh-Roboter im Urlaub mähen lassen oder abschalten? Das sollten Sie beachten


Es kann teuer werden
Mähroboter im Urlaub abschalten – oder nicht?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 24.06.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0257730394Vergrößern des BildesMähroboter: Die Geräte ersparen mühsames Rasenmähen. (Quelle: IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.)
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Sie sonnen sich, und zu Hause mäht ein Roboter Ihren Rasen und gießt die Pflanzen. Das klingt traumhaft. Damit es nicht zum Albtraum wird, sollten Sie Folgendes beachten.

Im Urlaub möchten alle entspannen. Selbst an die mühsame Gartenarbeit mag kaum einer denken. Aber die erledigen in der Zeit doch eh der Mähroboter und die automatische Bewässerungsanlage, oder?

Nicht immer. Denn wer seinen Mähroboter und seine Bewässerungsanlage unbeaufsichtigt arbeiten lässt, muss später unter Umständen teuer dafür bezahlen.

Lassen Sie Mähroboter nicht unbeaufsichtigt mähen

Sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) als auch der Deutsche Tierschutzbund raten davon ab, den Mähroboter während einer Urlaubsabwesenheit laufen zu lassen.

Der Grund ist klar: Verursacht der Mähroboter bei einer anderen Person einen Schaden (Personenschaden, Sachschaden), kann der Besitzer des Gerätes hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Er muss dann für die entstandenen Kosten alleine aufkommen – seine private Haftpflichtversicherung steht hierfür nicht ein. Schließlich hat er den Mähroboter unbeaufsichtigt betrieben.

Ein Schadensfall ist übrigens gar nicht so abwegig. Beispielsweise können Tiere oder Wettereinflüsse die Mähroboterbegrenzung verschieben oder beschädigen, sodass das Gerät seine vorgeschriebenen Grenzen nicht mehr korrekt einhält. Auch kann es passieren, dass es aufgrund von starker Hitze, Starkregen mit Überflutungen oder Ähnlichem zu einem Kurzschluss kommt.

Darüber hinaus könnte der Mähroboter Jungtiere, die hilflos im Gras sitzen, über- oder anfahren und schwer verletzen oder gar töten.

Expertentipp: So kann Ihr Mähroboter auch im Urlaub für Sie arbeiten

Christian Ponzel, Pressesprecher des GDV, rät, den Mähroboter mit in die Hausratsversicherung aufzunehmen. Dann kann er auch in der Urlaubsabwesenheit laufen.

Ein weiterer Pluspunkt: Wird das Gerät während Ihrer Reise geklaut, deckt die Versicherung den Diebstahl ebenfalls ab und erstattet Ihnen das Geld.

Automatische Bewässerungsanlage – unbeaufsichtigt laufen lassen?

Doch wie sieht es mit einem automatischen Bewässerungssystem aus? Einerseits handelt es sich hierbei doch auch um ein elektrisches Gerät, das Schäden anrichten kann. Andererseits ist es dafür konzipiert, die Pflanzen während Ihrer Abwesenheit mit Wasser zu versorgen.

Hier komme es darauf an, welcher Schaden entsteht, so der GdV. "Hinsichtlich der Bewässerungsanlage sind die allgemeinen Obliegenheiten des Vertrages (regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit, bei längeren Abwesenheiten z.B. durch den Nachbarn) zu beachten", so Ponzel.

"Schäden auf dem Grundstück sind nicht Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung." Sie müssten dann von der entsprechenden Person selbst bezahlt werden. "Schäden am Gebäude oder Hausrat, wenn sie dann entstehen können, können im Rahmen der Leitungswasserversicherung je nach Schadengrund versichert sein", erklärt der Experte.

Fazit

Wenn Sie Ihren Mähroboter während Ihrer Abwesenheit laufen lassen, ist Ihr Rasen bei Ihrer Rückkehr gepflegt und Sie haben weniger Arbeit. Allerdings kann sich der Gartenhelfer auch festfahren, gestohlen werden oder einen Kurzschluss auslösen. Nicht selten kann ein Mähroboter durch einen Defekt auch einen Sachschaden verursachen, denn Sie dann im schlimmsten Fall aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Das ist jedoch nicht der Fall, wenn das Gerät mitversichert ist. Bevor Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie also Ihre Versicherung überprüfen – und dann überlegen, ob Sie den Mähroboter und die Bewässerungsanlage laufen lassen. Andernfalls könnte es teuer werden.

Verwendete Quellen
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Interview
  • Deutscher Tierschutzbund
  • Eigene Recherche
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