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Grillverbot bei Trockenheit: Was im eigenen Garten erlaubt ist


Was erlaubt ist – und was nicht
Grillverbot bei Trockenheit im eigenen Garten?

Von t-online, jb

27.06.2025 - 11:19 UhrLesedauer: 2 Min.
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Barbecue: Auch wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, dürfen Sie hierauf nicht alles machen, was Sie wollen. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich/imago)
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Die Hitze steigt – die Feuergefahr auch. Wann Grillen verboten ist und worauf Sie im eigenen Garten achten sollten.

Die anhaltende Trockenheit hierzulande führt immer häufiger zu einer erhöhten Brandgefahr – nicht nur in Wäldern, auf Feldern und öffentlichen Grünflächen, sondern auch in Privatgärten. Die Spuren des ausbleibenden Regens sind überall sichtbar. Viele Städte und Gemeinden reagieren darauf mit Grillverboten – doch was bedeutet das für das Grillen im eigenen Garten? Und wie sieht es mit Elektrogrills aus?

Wann und wo gilt ein Grillverbot?

Bei hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 oder 5) kann das Grillen auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Wäldern vollständig verboten werden. Selbst für ausgewiesene Grillplätze gibt es dann keine Ausnahme. In einigen Städten – etwa Duisburg, Moers, Leverkusen und Gelsenkirchen – wird das Grillverbot nicht an die Waldbrandgefahrenstufe, sondern an den Graslandfeuerindex (GLFI) des Deutschen Wetterdienstes geknüpft. Dieser Index beschreibt, wie schnell es auf einem offenen Gelände mit abgestorbener Grasfläche zu einem Feuer kommen kann. Steigt der GLFI auf Stufe 4 oder 5, gilt in den genannten Städten automatisch ein Grillverbot.

Was ist mit dem eigenen Garten?

Das Grillen im eigenen Garten ist grundsätzlich erlaubt – solange keine spezifischen Einschränkungen durch Stadt oder Gemeinde vorliegen. Denn was viele nicht wissen: Unter bestimmten Umständen kann das Grillen auch auf dem eigenen, also privaten Grundstück von der Gemeinde eingeschränkt oder verboten werden. Ein Beispiel ist eine besonders hohe Brandgefahr. In der Praxis ist ein Grillverbot im eigenen Garten allerdings selten – zumal es nur schwer kontrolliert werden kann.

Dennoch gilt: Wer bei erhöhter Waldbrandgefahr auf dem eigenen Grundstück grillt, sollte besonders vorsichtig sein. Auch hier können Funkenflug oder ein umgekippter Grill einen Brand auslösen.

Hinzu kommt: Auch Vermieter können in der Hausordnung festlegen, dass das Grillen unter bestimmten Umständen untersagt ist – sowohl auf dem Balkon als auch auf der Terrasse oder im (Gemeinschafts-)Garten.

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Gilt das Grillverbot auch für Elektrogrills?

Nein. Elektrogrills sind von den meisten Grillverboten ausgenommen. Anders als Kohle- und Gasgrills erzeugen sie kein offenes Feuer und gelten daher als weniger brandgefährlich. Es kann also durchaus erlaubt sein, mit einem Elektrogrill auch auf öffentlichen Plätzen zu grillen – allerdings fehlt es oftmals an einem geeigneten Stromanschluss hierfür.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Grillverbot?

Wer gegen ein geltendes Grillverbot verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. In Einzelfällen können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Gilt ein Grillverbot auch für das eigene Grundstück, kann zusätzlich ein Zwangsgeld verhängt werden.

Verwendete Quellen

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