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Hecke schneiden zum falschen Zeitpunkt: Diese Strafe droht


Bis zu 100.000 Euro Strafe für einen Heckenschnitt

Von dpa-tmn, t-online, jb

Aktualisiert am 26.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Heckenschnitt: Zwischen März und Oktober dürfen Sie bestimmte Hecken und Sträucher nicht schneiden, roden oder zerstören.Vergrößern des BildesHeckenschnitt: Zwischen März und Oktober dürfen Sie bestimmte Hecken und Sträucher nicht schneiden, roden oder zerstören. (Quelle: insadco/imago-images-bilder)
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Einige Hecken könnten dringend einen Neuschnitt vertragen. Vielleicht müssen einige Sträucher sogar komplett entfernt werden. Wer seine Hecke in Schuss bringen will, muss sich allerdings beeilen.

Ein radikaler Rückschnitt kann dabei helfen, dass die Hecke anschließend wieder schön wächst und gedeiht. Doch beim Auf-den-Stock-Setzen müssen Sie sich an das Bundesnaturschutzgesetz halten. Denn das Schneiden von Hecken, Sträuchern und Schilf ist teilweise verboten. Aber auch das Stutzen ist nicht immer gestattet.

Bis wann darf ich meine Hecke schneiden?

Bevor der Frühling beginnt, sollten Sie Ihrem gewachsenen Sichtschutz einen Rückschnitt verpasst haben. Denn Hecken, Gebüsche und Schilfe dürfen nur noch bis Ende Februar radikal gestutzt oder gerodet werden.

Danach gilt bis zum 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Bestandsschutz, um Brutstätten (Nester) von Tieren wie Vögeln und Insekten nicht zu gefährden.

Welche Hecken und Sträucher sind von dem Verbot betroffen?

Nicht alle Hecken und Sträucher sind jedoch von dem Verbot betroffen. So dürfen Sie in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September nur folgende, bestimmte Pflanzen nicht schneiden, roden oder zerstören:

  • Hecken, Büsche
  • Wallhecken (Erd- und Steinwälle, die von Gehölz bewachsen sind)
  • Sträucher und Gebüsche mit einem kleinen Stamm
  • Röhricht und Schilfrohr
  • lebende Zäune (Weidezaun, Kirschlorbeeren, kleine Fichten, die als Sichtschutz dienen).

Auch andere Pflanzen, in denen sich Tiere bereits einen Nistplatz gesucht und eingerichtet haben – beispielsweise Bäume –, dürfen nicht geschnitten, gerodet oder zerstört werden.

Bußgeld für verspätetes Heckeschneiden

Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Demnach ist es auch verboten, in dieser Zeit Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegränder oder nicht bewirtschaftete Flächen abzubrennen.

Welche Strafen drohen?

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können in einigen Bundesländern mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro – in Mecklenburg-Vorpommern sogar bis zu 100.000 Euro – geahndet werden. Die Höhe der Geldstrafe ist dabei unter anderem von der Menge abhängig, die von der Pflanze entfernt wurde.

In Nordrhein-Westfalen kann die Geldstrafe bis zu 750 Euro betragen, wenn bis zu zehn Meter der Pflanze entfernt wurden. Bis zu 1.000 Euro Bußgeld würden in Mecklenburg-Vorpommern für dasselbe Vergehen fällig werden.

Gibt es Ausnahmen?

Erlaubt sind Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Bei diesen Maßnahmen sollte allerdings auf brütende Tierarten besondere Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens 1. März beendet sein. Weiterhin ist es gestattet, Bäume und Hecken zurückzuschneiden oder zu roden, wenn bauliche Maßnahmen es erfordern oder Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, beispielsweise die Nachbarn, durch die Pflanzen gefährdet werden.

Aber: Die geltenden Ausnahmen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Diese können Gartenbesitzer in den Baumschutzverordnungen und -satzungen des jeweiligen Bundeslandes nachlesen. Ausschlaggebend ist dabei oft der Stammumfang des Gehölzes.

Wichtig: Auch wenn Sie innerhalb des erlaubten Zeitraums, also von Oktober bis Februar, Pflanzen zurückschneiden, müssen Sie sich an das BNatSchG halten. Das bedeutet, Sie müssen die Gewächse vor dem Schnitt unbedingt auf Vögel, Insekten und andere Tiere hin kontrollieren.

Wie sollten Sie beim Heckeschneiden vorgehen? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
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