So manche Hecke könnte für die kommende Gartensaison dringend mal einen Neuschnitt vertragen. Vielleicht müssen einige Sträucher sogar komplett entfernt werden. Wer seine Hecke in Schuss bringen will, muss sich allerdings beeilen.
Bis wann darf ich meine Hecke schneiden?
Bevor der Frühling beginnt, sollten Sie Ihren gewachsenen Sichtschutz in Form geschnitten und entsprechend gerodet haben. Denn Hecken, Gebüsche und Schilfe dürfen nur noch bis Ende Februar radikal gestutzt oder gerodet werden.
Danach gilt bis zum 30. September ein Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren wie Vögeln und Insekten nicht zu gefährden.
Welche Hecken und Sträucher sind von dem Verbot betroffen?
Nicht alle Hecken und Sträucher sind von dem Verbot jedoch betroffen. So dürfen Sie zwischen dem 1. März und 30 September nur bestimmte Pflanzen nicht schneiden, roden oder zerstören:
- Hecken, Büsche
- Wallhecken (Erd- und Steinwälle, die von Gehölz bewachsen sind)
- Sträucher und Gebüsche mit einem kleinen Stamm
- Röhricht und Schilfrohr
- lebende Zäune (Weidezaun, Kirschlorbeeren, kleine Fichten, die als Sichtschutz dienen)
Auch andere Pflanzen, in denen sich Tiere bereits einen Nistplatz gesucht und eingerichtet haben, dürfen nicht geschnitten, gerodet oder zerstört werden.
Wie sollten Sie beim Heckeschneiden vorgehen?
Doch bevor Sie jetzt zur Säge und Schere greifen, sollten Sie zwei Dinge beachten:
Hecken
Diese Hecke bildet auch im Winter einen perfekten Sichtschutz
Sie wächst im Jahr fast einen halben Meter und ist besonders pflegeleicht. Trotzdem ist die schnell wachsende hecke nicht für jeden garten gut geeignet.Video
- Schauen Sie auf das Thermometer: Nur bei über fünf Grad minus dürfen Sie Ihre Hecke schneiden. Sollte es kälter sein, schade ein Schnitt den Pflanzen: Die abgeschnittenen Zweige werden durch die Schere gequetscht. Dadurch wird der Schnitt unsauber und die zugefügte Wunde kann schlecht verheilen.
- Planen Sie Ihren Schnitt: Betrachten Sie vor dem Schnitt die Zweige und überlegen Sie: Wohin werden diese wohl wachsen? Beziehungsweise, wohin wollen Sie, dass die Hecke wächst? Rausgeschnitten werden darf, was nicht passt. Allerdings nur bis zu einem Drittel wegnehmen. Zu viel kann die Pflanze schwächen.
Die Breite sollte allerdings nicht unter 80 Zentimetern liegen, wenn die Hecke etwa zwei Meter hoch ist. So erhalten Sie weiterhin genug Sichtschutz und die Tiere ausreichend Möglichkeiten, um sich zu verstecken. Damit Sie die Form der Hecke beim Schnitt im Blick haben, können Sie seitlich von ihr Pfosten errichten und zwischen diese entsprechende Schüre spannen. Das hilft bei der Orientierung.
Wann sollten Sie die Hecke schneiden?
Im Frühjahr sollten Sie besonders bei laubabwerfenden Hecken und Sträuchern zur Schere greifen. Wichtig ist, vor dem Austreiben zu schneiden. Auch sollte es keine längeren Frostperioden (allgemein Temperaturen unter minus fünf Grad) mehr geben.
Womit sollten Sie Ihre Hecke schneiden?
Für den Heckenschnitt benötigen Sie:
- Eine Heckenschere. Sie kann sowohl mechanisch als auch elektrisch sein.
- Pfosten und Schnüre zum Abstecken der Form.
- Eine Leiter.
- Eine Teleskopverlängerung für die Heckenschere.
Achten Sie vor dem Schnitt darauf, dass die Messer der Heckenschere sowohl sauber als auch sehr scharf sind. Schimmelsporen oder Verunreinigungen können zu Infektionen der Schnittwunden führen. Unscharfe Klingen können tiefere Verletzungen und Ausfransungen am Ast verursachen.
Bußgeld für verspätetes Hecke schneiden
Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.
Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Bei diesen Maßnahmen sollte allerdings auf brütende Tierarten besondere Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens 1. März beendet sein.
Die Landwirtschaftskammer weist darüber hinaus darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen in der Zeit auch nicht abgebrannt werden dürfen.
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Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Eigene Recherche