Straußregel Wie viele Blumen darf man aus der Natur mitnehmen?
Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Spaziergang über Wald und Wiesen sollte man immer nur maximal eine Handvoll Blumen pflücken - der Natur zuliebe. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die sogenannte Handstraußregel vor, erläutert Magnus J. K. Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Tabu ist das Pflücken in entsprechend ausgewiesenen Schutzgebieten und von gefährdeten und daher über die Bundesartenschutzverordnung oder Gesetze der Länder geschützten Pflanzen. In deutschen Wäldern gehören dazu zum Beispiel die Wildorchideen, die je nach Art den Frühling und den Sommer über blühen, und die frühlingsblühenden Märzenbecher.
Wildblumen sind für Insekten wichtige Nahrungsquellen. Gerade zum Winterende, wenn etwa die Hummelköniginnen nach der Winterruhe Hunger leiden, sind sie besonders wichtig. Daher rät der BUND, dann keine Blumen zu pflücken.
Im Frühling und Sommer sieht das anders aus, erklärt Wessel. "Die Probleme der Insektenwelt liegen woanders als beim Pflücken einzelner Blumen für den heimischen Wohnzimmertisch". Es sei daher vertretbar, bei einem Spaziergang einen Strauß Wildblumen zu pflücken. Der Experte rät allerdings, dies nur dort zu tun, wo viele wachsen. Die Mehrheit der Blumen sollte man immer stehen lassen. Und wer nicht sicher erkennt, ob es sich um geschützten Arten handelt, dem rät Wessel: "Im Zweifel lieber stehen lassen."