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Ist die Goldrute verboten? Das gilt für Gartenbesitzer in Deutschland


Das ist zu beachten
Ist die Goldrute verboten? Das gilt für Gartenbesitzer in Deutschland

Von t-online, marzi

23.06.2025 - 04:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Die Kanadische Goldrute steht auf der schwarzen Liste für invasive Arten. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch/imago)
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In Deutschland ist die Goldrute verboten – aber nicht jede Art. Was im Garten erlaubt ist, ist oft nicht eindeutig. Ein Überblick.

Die Goldrute sorgt mit ihren leuchtend gelben Blüten für Farbe im Garten – und dennoch ist sie nicht überall gern gesehen. Manche Arten gelten als invasiv und sind verboten. Wer im Garten Goldruten pflanzt oder wild wachsende Bestände entdeckt, stellt sich schnell die Frage: Ist das überhaupt erlaubt?

Der folgende Artikel erklärt, was es mit dem Verbot auf sich hat, welche Arten betroffen sind und was Gartenbesitzer beachten sollten.

Ist die Goldrute in Deutschland verboten?

In Deutschland ist das gezielte Anpflanzen oder Verbreiten bestimmter Goldruten-Arten nicht erlaubt. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten, die auch hierzulande Anwendung findet. Als invasive Arten gelten Pflanzen oder Tiere, die sich außerhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets stark ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder das ökologische Gleichgewicht stören.

Wer gegen diese Regelung verstößt – zum Beispiel durch das bewusste Kultivieren einer betroffenen Goldruten-Art – muss mit rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern rechnen.

Welche Goldruten-Arten betrifft das Verbot?

Nicht jede Goldruten-Art ist in Deutschland verboten. Verboten sind konkret die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) sowie die Spätblühende Goldrute (Solidago gigantea), da sie vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als invasive Arten eingestuft wurden. Sie dürfen nicht gezielt angepflanzt oder verbreitet werden, da sie heimische Pflanzenarten verdrängen können – auch nicht im eigenen Garten.

Die heimische Echte Goldrute (Solidago virgaurea) fällt dagegen nicht unter das Verbot. Sie kann im Garten gepflanzt und für heilkundliche Zwecke genutzt werden – sie gilt sogar als ökologisch wertvoll und ist beliebt bei Insekten.

Wie unterscheidet man die drei Goldruten-Arten?

Die verschiedenen Goldruten-Arten lassen sich anhand ihrer Wuchsform, Blütezeit und Herkunft unterscheiden. Die heimische Echte Goldrute wächst meist eher locker und aufrecht, mit einzelnen, goldgelben Blütenständen an unverzweigten Stängeln. Sie blüht von Juli bis September und wird bis zu einem Meter hoch.

Im Gegensatz dazu wirken Kanadische und Spätblühende Goldruten oft buschiger und wuchern mit dicht verzweigten, überhängenden Blütenrispen. Sie erreichen Höhen bis zwei Meter und breiten sich rasant über unterirdische Ausläufer oder Samen aus. Besonders die Spätblühende Art trägt ihren Namen zu Recht – sie blüht meist erst ab Ende August.

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Was tun, wenn man eine verbotene Goldruten-Art entdeckt?

Wer eine verbotene Goldruten-Art im eigenen Garten entdeckt, sollte sie möglichst zeitnah entfernen – am besten samt Wurzel. Dabei sollte man darauf achten, die Pflanzenteile nicht über den Kompost zu entsorgen, da sich die Art sonst weiterverbreiten kann.

In der freien Natur kann man Funde der invasiven Arten an die zuständigen Umwelt- oder Naturschutzbehörden melden, die sich um eine gezielte EIndämmung kümmern.

Verwendete Quellen

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