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Abschleppkosten verlangen: Ein fremdes Auto parkt auf Privatgrund


Abschleppkosten verlangen
Ein fremdes Auto parkt auf Privatgrund

Von dpa
18.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer sein Fahrzeug auf einem fremden Grundstück abstellt, kann unter Umständen abgeschleppt werden.Vergrößern des BildesWer sein Fahrzeug auf einem fremden Grundstück abstellt, kann unter Umständen abgeschleppt werden. (Quelle: Peter Endig./dpa)
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Kiel (dpa/tmn) - Jemand stellt sein Auto unberechtigt auf einem privaten Grundstück ab. Dann kann der Eigentümer den Wagen abschleppen lassen und dem Falschparker die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam. Das gilt beispielsweise auch für Kundenparkplätze, bei denen das Parken an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Auch wenn Kosten für das Überprüfen des fremden Wagens anfallen, können Eigentümer diese weiterreichen. Meist sei ein Betrag von rund 130 Euro für das Abschleppen und für solche Vorbereitungen üblich - zu diesem Ergebnis seien mehrere Instanzgerichte gekommen. Nicht berechnen dürfen sie etwa Kosten für die Überwachung des Parkplatzes.

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