Recht & Natur Stehen Waschbären unter Naturschutz?

Ob auf dem Dachboden oder im Garten: Waschbären sind oft unerwünscht. Doch darf man sie einfach vertreiben oder fangen?
Ob auf dem Land oder mitten in der Stadt – Waschbären sind längst keine Seltenheit mehr. Viele begegnen dem nachtaktiven Allesfresser mit gemischten Gefühlen: putzig anzusehen, aber oft auch ein Ärgernis. Doch was gilt eigentlich rechtlich? Dürfen Waschbären gejagt werden oder stehen sie unter besonderem Schutz?
Waschbären: Kein Fall für den Artenschutz
Waschbären stehen in Deutschland nicht unter Naturschutz. Sie gelten als invasive, gebietsfremde Art, weil ihre Ausbreitung negative Auswirkungen auf die heimische Tierwelt haben kann.
Nachdem sie in Deutschland aus ihrer ursprünglichen Heimat in Nordamerika in den 1930er Jahren eingeführt wurden, standen Waschbären zunächst kurzzeitig unter Naturschutz. Später wurden sie in den meisten Bundesländern ins Jagdrecht aufgenommen.
Heute unterliegen sie fast überall dem Jagdrecht, was bedeutet, dass sie – mit Ausnahme von eventuellen Schonzeiten – von Jägern bejagt werden dürfen. Waschbären sind demnach nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz oder das Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt.
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Darum wurde der Waschbär in Deutschland ursprünglich unter Naturschutz gestellt
Der Waschbär wurde in Deutschland ursprünglich unter Naturschutz gestellt, weil er nach seiner gezielten Aussetzung in den 1930er Jahren als Bereicherung der heimischen Tierwelt betrachtet wurde.
Ziel war es, ihn als neues Wildtier zu etablieren und auch als Pelzlieferant zu nutzen. In den ersten Jahrzehnten nach seiner Ansiedlung stand der Waschbär daher unter Schutz, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich in der neuen Umgebung einzuleben und stabile Bestände aufzubauen.
Erst als sich die Population deutlich vergrößerte und Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die heimische Tierwelt aufkamen, wurde der Schutzstatus aufgehoben und der Waschbär ins Jagdrecht überführt.
Rechtliche Unterschiede bei der Jagd auf Waschbären in den Bundesländern
Waschbären unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie werden in vielen Bundesländern als jagdbare Art im jeweiligen Landesjagdgesetz geführt.
Die rechtliche Grundlage für die Jagd bildet das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das durch die Landesjagdgesetze und entsprechende Verordnungen der Bundesländer ergänzt und teilweise abgewandelt wird.
Viele Bundesländer haben für Waschbären keine Schonzeit, sodass sie ganzjährig bejagt werden dürfen. Hier einige Beispiele zu den unterschiedlichen Regelungen:
- In Hessen gilt eine Schonzeit vom 1. März bis zum 31. Juli. Während dieser Zeit ist die Jagd auf Waschbären verboten, mit Ausnahme von bestimmten Situationen (zum Beispiel Fangjagd auf befriedeten Bezirken).
- In Nordrhein-Westfalen dürfen Waschbären gemäß Landesjagdzeitenverordnung vom 1. September bis 28. Februar bejagt werden, Jungtiere sogar ganzjährig. In besiedelten Gebieten (befriedete Bezirke wie Gärten, Friedhöfe, Parks) ruht grundsätzlich die Jagd.
Eine Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, um dort Waschbären zu bejagen. - In Thüringen ist das Aneignen eines Waschbären aus der Natur ohne Genehmigung der jagdausübungsberechtigten Person strafbar und gilt als Jagdwilderei.
- In Bremen wiederum können Waschbären im Rahmen der Schädlingsbekämpfung ganzjährig bejagt werden, da sie dort nicht explizit als jagdbare Art im Landesjagdgesetz geführt werden.
Schutzstatus des Waschbären im Ausland
Der Waschbär steht auch international nicht unter Naturschutz. Weder auf globaler Ebene noch nach internationalen Abkommen wie der Berner Konvention oder der Roten Liste der IUCN gilt der Waschbär als schützenswerte oder bedrohte Art.
In der EU wird der Waschbär als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Seit dem 3. August 2016 ist er auf der sogenannten Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gelistet (EU-Verordnung 1143/2014).
Das bedeutet, dass die Haltung, Zucht, Beförderung, der Handel und die gezielte Freisetzung von Waschbären in der gesamten EU verboten sind. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen zur Überwachung, Kontrolle und gegebenenfalls Eindämmung der Populationen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu minimieren.
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Gefahr für heimische Arten: Was Waschbären anrichten können
Waschbären gelten als anpassungsfähig und neugierig – doch ihre Ausbreitung hat Folgen. Die Allesfresser plündern Vogelnester, machen Jagd auf Amphibien und bedrohen geschützte Arten wie den Feuersalamander oder die Geburtshelferkröte. Auch Kleinsäuger und Insekten stehen auf ihrem Speiseplan.
In naturnahen Lebensräumen, wo sich seltene Arten behaupten müssen, kann der Waschbär das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören. Aus diesem Grund wird er als invasive Art eingestuft.
- Bußgeldkatalog 2025: "Tierschutz Waschbär"
- Deutscher Jagdverband: "Jagdrecht Deutschland"
- Bundesamt für Naturschutz: "Die Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive Arten"
- Bundesumweltministerium: "Invasive gebietsfremde Arten"
- Eigene Recherche