t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenHaushaltstipps

Putzfrau für die private Wohnung finden und anmelden


Haushaltstipps
Eine Putzhilfe finden und legal beschäftigen

rw

Aktualisiert am 18.01.2016Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Die Kosten für eine angemeldete Putzfrau kann man von der Steuer absetzen.Vergrößern des Bildes
Die Kosten für eine angemeldete Putzfrau kann man von der Steuer absetzen. (Quelle: Silvia Marks/dpa-bilder)

Regelmäßiger Hausputz ist nicht jedermanns Sache. Eine private Putzhilfe kann Abhilfe schaffen. Wer die Putzfrau für die privaten Wohnung schwarz beschäftigt, kann aber ein böses Erwachen erleben. Wie Sie eine Putzfrau für die Wohnung finden und worauf Sie bei Auswahl und Beschäftigung achten sollten.

"Wir schätzen, dass bis zu vier Millionen Haushalte in Deutschland schwarzarbeiten lassen", berichtet Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale, bei der geringfügig beschäftigte Haushalts- und Putzhilfen angemeldet werden müssen. Für den Arbeitgeber kann das sehr unschöne Folgen haben.

Putzfrau anmelden ist unkompliziert und nicht teuer

"Nur wer anmeldet, entgeht einem möglichen Bußgeld von bis zu 5000 Euro", mahnt die Minijob-Zentrale. Die legale Anmeldung der privaten Putzfrau ist weder kompliziert noch übermäßig teuer. Die Minijob-Zentrale hat auf ihren Webseiten unter www.haushaltsscheck.de einen Fragebogen bereitgestellt, der ausgefüllt und vom Arbeitgeber sowie der Putzhilfe unterschrieben der Minijob-Zentrale eingereicht werden muss.

"Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert", erklärt die Minijob-Zentrale. Als privater Arbeitgeber zahle man geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Außerdem lassen sich 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro jährlich, von der Steuer absetzen. Wegen der Steuerermäßigung kommt den Arbeitgeber die Anmeldung der Putzfrau oft sogar günstiger, als wenn er sie schwarz beschäftigen würde.

Versicherungsschutz besteht nur bei angemeldeten Putzfrauen

Voraussetzung ist allerdings, dass die Bedingungen für einen Minijob auch erfüllt sind. "Wichtig bei Minijobbern ist, dass sich der Arbeitgeber von der Haushälterin bescheinigen lässt, dass sie im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient", empfiehlt Elisabeth Faber vom Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU). "Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist man automatisch unfall- und rentenversichert", erklärt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung kämen auf den Arbeitgeber im Falle eines Unfalls unter Umständen hohe Forderungen für die Krankenbehandlung und eventuell Rentenzahlungen zu, warnt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen (VZ NRW).

Auch wenn beim Putzen mal etwas zu Bruch gehe, würde es bei einer schwarz beschäftigten Putzhilfe schwierig, den Schaden ersetzt zu bekommen. "Wer schwarz arbeitet, kann sich nicht gegen Schäden versichern", so die VZ NRW. "Beim Versuch, Schäden über die Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuwickeln, fallen zweifelhafte Arbeitsverhältnisse schnell auf." Die Folge: Man bleibt auf dem Schaden sitzen.

Viele Putzfrauen wollen nur schwarz arbeiten

Für die Verbraucherschützer ist klar: "Haushaltshilfen, die ohne Anmeldung arbeiten wollen, haben ihre Gründe." Entweder handle es sich um Personen aus dem Ausland, die keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis hätten oder sie wollten vermeiden, dass das erzielte Einkommen auf Leistungen des sozialen Sicherungssystems wie Rente oder Sozialhilfe angerechnet wird.

In beiden Fällen komme die illegale Beschäftigung den Arbeitgeber teuer zu stehen, wenn sie irgendwann auffliegt. Würden Sozialleistungen erschlichen, müsse er mit einer Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug rechnen. Die Beschäftigung einer Person ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis werde mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet, so die VZ NRW. "Zwar ist für Privathaushalte das Risiko gering, bei einer routinemäßigen Kontrolle ertappt zu werden, aber eine Anzeige kann zum Beispiel auch vom Nachbarn kommen", warnen die Experten.

Wie und wo Sie eine Haushaltshilfe finden können

Um eine Putzfrau zu finden, empfiehlt Elisabeth Faber Mund-zu-Mund-Propaganda. Oft könnten Bekannte, die gute Erfahrungen mit ihren Haushaltshilfen gemacht haben, jemanden empfehlen. Außerdem kommen Stellenanzeigen in der Tageszeitung oder im Internet in Frage. "Hier findet man oft Jobgesuche als Haushaltsservice", sagt Faber.

Darüber hinaus haben sich einige Vermittlungsstellen und Online-Portale auf die Vermittlung von Putzhilfen und anderen Dienstleistern für Privathaushalte spezialisiert. "Manche vermitteln und werden nach Vertragsabschluss entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bezahlt", erklärt Inge Maier-Ruppert von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann Putzhilfen vermitteln.

Wer nicht selbst zum Arbeitgeber werden möchte, kann auch eine Reinigungsfirma beauftragen, die dann eigenes Personal schickt. "Das kostet zwar mehr, regelt aber auch die Vertretung im Krankheitsfall", sagt Faber. Hinzu kommt, dass die Firma für ihre Angestellten haftet und die Abrechnungen übernimmt. Auch hier können 20 Prozent der Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Aufgaben der Putzfrau von Anfang an genau verabreden

Ein Putzdienst kann fast alle Tätigkeiten im Haushalt übernehmen, wenn gewünscht auch das Kochen, das Waschen der Wäsche und Bügeln. "95 Prozent aller Dienste sind aber Reinigungstätigkeiten", berichtet Faber. Generell sollte man von Anfang an klar verabreden, welche Arbeiten in welchem Rhythmus ausgeführt werden sollen und wie viel Arbeitszeit dafür veranschlagt wird.

Soll die Putzhilfe neben wöchentlichen Pflichten wie Staubwischen, Saugen, Badputzen und Co. auch einmal im Monat die Fenster putzen, viermal im Jahr die Küchenschränke ausräumen und von innen reinigen oder ähnliches, sollte man das schon zu Beginn der Beschäftigung schriftlich verabreden und auch bei der angesetzten Arbeitszeit berücksichtigen. "Der Haushalt als Arbeitgeber muss sich im Klaren sein, was die Haushaltshilfe tun soll und wie", sagt auch Inge Maier-Ruppert von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft.

Was eine gute Haushaltshilfe ausmacht

Für welche Reinigungskraft man sich letztendlich entscheidet, hänge von der Zuverlässigkeit und dem Vertrauen gegenüber der Person ab, erklärt die Expertin. Diskretion sei Pflicht, weil nicht immer jemand zu Hause ist, wenn gereinigt wird. "Außerdem will ich nicht, dass sich draußen über die Ordnung oder Nicht-Ordnung meiner Familie unterhalten wird", sagt Maier-Ruppert. Darauf müssen Auftraggeber achten.

Vor allem aber muss die Putzhilfe natürlich gründlich sauber machen. Maier-Ruppert empfiehlt, anfangs gemeinsam zu putzen. "Dabei sehe ich, wie sie auf meine Vorschläge reagiert und sie umsetzt. Gleichzeitig bekommt sie ein Gespür für meine Vorstellungen." Im Anschluss können dann beide Seiten entscheiden, ob sie einen Vertrag schließen wollen oder nicht. Musterverträge für die Beschäftigung einer privaten Putzhilfe halten unter anderem die Minijob-Zentrale sowie die Industrie- und Handelskammern bereit.

Wie viel man der Putzfrau bezahlen sollte

Das Gehalt der Putzhilfe sei Verhandlungssache und hänge von der Region ab, erklärt Elisabeth Faber. Eine Orientierung kann das DHB-Netzwerk Haushalt geben, das die Entgelte für Beschäftigte in Privathaushalten und Dienstleistungszentren mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verhandelt. "Eine Haushaltshilfe, die keine berufliche Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse vorweisen kann, bekommt laut Tarifvertrag 9,99 Euro pro Stunde", sagt die DHB-Geschäftsführerin Elke Wieczorek.

Das seien Kräfte, welche die Arbeiten im Haushalt nach Anweisung selbstständig ausführen können. Eine ausgebildete Hauswirtschafterin erhält laut Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 10,62 Euro etwas mehr. Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen, unterscheiden sich in anderen Bundesländern aber nur wenig. Der Tarif gelte allerdings nur als grobe Richtlinie, betont der DHB. Zehn Euro pro Stunde sollte jeder Haushalt mindestens für den Service bezahlen, fordert Wieczorek.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website