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Sperrmüll-Entsorgung: Was darf rein und was nicht?


Sperrmüll-Entsorgung: Was ist erlaubt und was verboten?


Aktualisiert am 07.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Plüschtier - Sperrmüllentsorgung in der Bleckenburgstrasse nach dem Hochwasser im Stadtteil Buckau in Magdeburg (Sachsen Anhalt)Vergrößern des Bildes
Sperrmüll: Der Unrat muss beim Ordnungsamt angemeldet und darf nicht einfach auf die Straße gestellt werden. (Quelle: imago/Christian Schroedter)

Mit einer Sperrmüll-Entsorgung verbannen Sie allen Unrat aus den eigenen vier Wänden, der zu groß für die Mülltonne ist. Welche Kosten entstehen?

Was ist Sperrmüll?

Die Definition, was genau in den Sperrmüll gehört und was beim Wertstoffhof entsorgt werden muss, regelt jede Kommune selbst.

Häufig dürfen im Sperrmüll folgende Gegenstände entsorgt werden

  • Elektro-Schrott: Fernseher, Monitore/Bildschirme, Waschmaschinen
  • Metall-Schrott: Fahrräder, Lattenrost, Metallregale
  • Altholz: Laminat, Holztüren, Holzmöbel (zerlegt)
  • Sonstiges: Matratzen, Textilien, Teppiche, Dachrinnen, Polstermöbel, Koffer

Was nicht zu Sperrmüll zählt

Nicht alles gehört in den Sperrmüll. Abgeholt werden beispielsweise nicht

  • Kleinteile
    Hierzu zählt loser oder in Tüten und Kartons verpackter Müll, der auch in die vorhandenen Mülltonnen entsorgt werden kann, zum Beispiel Altkleider, Geschirr, Tapetenreste, Kinderspielzeug.
  • Baustellenabfälle
    Hierzu zählen beispielsweise Türen, Fenster, Isoliermatieral, Bauschutt.
  • Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
    Der Begriff Sonderabfälle umfasst Stoffe wie beispielsweise Batterien, Baum- und Heckenschnitt, Altöl, Lösemittel und Leuchtstoffröhren.
  • mineralische Abfälle
    Hierzu zählen zum Beispiel Natursteinplatten und Badkeramik.

Achtung
Die Vorschriften, was zum Sperrmüll zählt und was nicht, ist von Kommune zu Kommune verschieden. Erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrem Entsorgungsbetrieb, was Sie auf diese Weise entsorgen dürfen und was nicht.

Sperrmüllentsorgung: Wann und wo?

Als Anwohner können Sie ein Entsorgungsunternehmen bestellen, das Möbel wie Sofa, Kleiderschrank, die alte Matratze und ähnliches abholt. In der Regel vereinbaren Sie hierfür einen Abholtermin und stellen Ihre zu entsorgenden Gegenstände vor dem Haus ab.

Doch was bedeutet "vor dem Haus" rechtlich gesehen? Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wo und wann Sie Ihren Sperrmüll abstellen dürfen. Während die eine Gemeinde das Abstellen an der Straße erlaubt, ist es bei der anderen nur auf dem Gehweg erlaubt. Informieren Sie sich vor der Entsorgung über die Details in Ihrer Gemeinde oder dem Ordnungsamt – auch über den Zeitraum, wann der Müll nach draußen darf. Auf die Straße gestellt werden darf der Müll laut StVO nicht. Es handelt sich sonst um eine Ordnungswidrigkeit wegen Verkehrsgefährdung.

Die meisten Menschen in Deutschland platzieren ihren Sperrmüll bereits einen oder zwei Tage vor dem Termin an Ort und Stelle. Dabei darf der Müll fast überall erst am Tag der Abholung um 6 Uhr morgens hinaus geräumt werden, frühestens jedoch am Vortag ab 20 Uhr.

Sperrmüllkosten: Wie teuer ist Sperrmüll?

Nicht in jeder Stadt oder Gemeinde ist Sperrmüll entsorgen kostenlos. In einigen Orten gibt es feste Termine, an denen die Gegenstände kostenfrei abgeholt werden. Wenn Sie als Anwohner außerhalb dieses Termins Sperrmüll anmelden, müssen Sie in der Regel zahlen.

In anderen Städten müssen Sie den Sperrmüll immer selbst anmelden. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Manche Kommunen entsorgen Ihren Sperrmüll einmal pro Jahr umsonst, andere verlangen eine Gebühr. Abgerechnet wird meist nach Menge, wobei die Kosten je nach Gemeinde und Entsorgungsunternehmen variieren. Die Entsorgungskosten der erste Kubikmeter Sperrmüll liegen zwischen 30 und 50 Euro. Jeder weitere Kubikmeter kostet im Schnitt fünf Euro. Für Container werden im Schnitt 220 bis 1.000 Euro in Rechnung gestellt.

Sperrmüll- und Entrümpelungskosten dürfen laut Deutschen Mieterbund im Rahmen der Betriebskostenabrechnung allen Mietern auferlegt werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 137/09) entstehe Sperrmüll regelmäßig – wenn auch in unterschiedlicher Höhe und Frequenz. Die Kosten würden demnach unter Müllbeseitigung fallen. Bis zu diesem Urteil konnten Sperrmüll- und Entrümpelungskosten nur dann als Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Vermieter für eine geregelte Abfuhr sorgt und den Mietern einen Platz anbietet, wo sie ihren Sperrmüll lagern können.

Kosten für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung darf der Vermieter gemäß Betriebskostenverordnung (§ 2 Ziffer 8 BetrKV) dagegen umlegen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fällt darunter auch Sperrmüll, den Mieter unberechtigt auf Gemeinschaftsflächen abstellen (Aktenzeichen: VIII ZR 137/09).

Wie viel Sperrmüll ist erlaubt?

Auch die Menge des Sperrmülls ist begrenzt und je nach Ort unterschiedlich geregelt. So ist in manchen Gemeinden die Rede von "haushaltsübliche Mengen", anderswo darf nicht mehr als eine Zimmereinrichtung abgestellt werden. Einige Gemeinden betrachten nur bewegliche Gegenstände als Sperrmüll. Erkundigen Sie sich vorab, welche Gegenstände Sie als Sperrmüll herausstellen dürfen. Auch müssen die Gegenstände gut erreichbar sein, damit sie leicht abgeholt werden können.

Alternativen zur Entsorgung vor dem Haus

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde am besten auch direkt über Alternativen zur klassischen Sperrmüllentsorgung. Vielerorts gibt es speziell für den Sperrmüll eingerichtete Sammelplätze, sodass Anwohner nicht Straßen und Gehwege zustellen müssen. Weitere Alternativen bieten Recycling- oder Wertstoffhöfe. Vorteilhaft ist hier die kostenlose Entsorgung. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Sperrmüll selbst hinbringen müssen.

Sperrmüll über den Hausmüll entsorgen

Zuletzt haben Sie die Option, Ihren Sperrmüll selbstständig mithilfe eines Schredders zu zerkleinern. Zerkleinert können Sie ausgediente Möbel dann auch im Restmüll entsorgen. Achten Sie darauf, dass nicht alles in den Müll darf. Insbesondere umweltgefährdende Gegenstände wie Computer oder Batterien gehören nicht in die Restmülltonne.

Laut vieler Gemeinden dürfen folgende Gegenstände nicht in den Sperrmüll wandern:

  • Sanitäre Anlagen
  • Kühlschränke
  • Bauschutt
  • Schadstoffe (Farben, Lacke, andere Chemikalien)
  • Elektrogeräte
  • Autobatterien und Autoreifen

Fragen Sie hier im Zweifel ebenfalls bei Ihrer Gemeinde nach.

Darf ich fremden Sperrmüll mitnehmen?

Die wenigsten Menschen stört es, wenn Sammler sich an ihrem Sperrmüll bedienen. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um Diebstahl. Der Grund: Sperrmüll ist nicht rechtfrei, sondern gehört – sobald er auf der Straße steht – dem zuständigen Abfallunternehmen. In manchen Orten ist der Eigentümer so lange dafür verantwortlich, bis das Entsorgungsunternehmen den Müll einlädt.

Wenn Sie etwas mitnehmen möchten, fragen Sie am besten vor Ort nach. Zerstören Sie keine Gegenstände und hinterlassen Sie keine Unordnung.

Verwendete Quellen
  • eigen Recherche
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