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Elektrogeräte – Garantie: Verlängert sich die Gewährleistung?


Gekauft und schon kaputt
Elektrogeräte: Verlängert sich die gesetzliche Garantie?

dpa, Theresa Münch

Aktualisiert am 11.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Waschmaschine: Ist sie kaputt ist, wird sie entsorgt und ein Neugerät angeschafft. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesWaschmaschine: Ist sie kaputt ist, wird sie entsorgt und ein Neugerät angeschafft. (Symbolfoto) (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)
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Smartphones, Autos, Waschmaschinen – gefühlt gehen solche Produkte immer schneller kaputt. Die Justizministerin möchte einschreiten – scheint in der Koalition jedoch zunächst auf taube Ohren zu stoßen.

Die Waschmaschine geht kaputt – und der Blick in die Quittung zeigt: Gewährleistung gerade abgelaufen. Solche ärgerlichen Situationen sollen Verbraucher künftig seltener erleben.

Justizministerin Christine Lambrecht setzt sich für längere Gewährleistungsfristen ein. "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei hochwertigen Produkten zu recht erwarten, dass diese langfristig nutzbar sind", sagte die SPD-Politikerin. Mit ihren Forderungen geht Lambrecht deutlich über das hinaus, was bisher in der schwarz-roten Bundesregierung vorgesehen ist.

Zwei Jahre Garantie sind nicht immer ausreichend

Derzeit gilt in Deutschland eine einheitliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren – wenn das gekaufte Produkt innerhalb der ersten sechs Monate kaputt geht, geht man automatisch davon aus, dass es schon beim Kauf mangelhaft war, später muss der Käufer dies nachweisen. Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem dieser Zeitraum auf ein Jahr verlängert werden soll.

Verbraucherschützern und auch Lambrecht ist das aber nicht genug. Zwei Jahre Gewährleistung seien etwa bei Autos oder hochpreisigen Elektrogeräten nicht sachgerecht, sagte die Ministerin. Stattdessen solle sich die Frist nach der zu erwartenden Lebensdauer der Produkte richten.

Eine längere Gewährleistung könnte den Herstellern einen wirtschaftlichen Anreiz geben, besonders langlebige und gut reparierbare Produkte zu entwickeln, erwartet Lambrecht. "Damit würden wir einer Wegwerf-Mentalität entgegentreten und eine moderne, nachhaltige Kreislaufwirtschaft stärken."

Längere Gewährleistung und bessere Qualität

Verbraucherschützer sehen das ähnlich. "Längere Gewährleistungsfristen erhöhen natürlich den Druck auf die Wirtschaft, wirklich Qualität zu produzieren", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Es gebe in der Gesellschaft den breiten Wunsch, mit dem Konsum zur Nachhaltigkeit beitragen.

"Erstens, weil wir sehen, welches Müllaufkommen wir produzieren. Zweitens, weil es schlicht eine Kostenbelastung ist, wenn Dinge, die ich gekauft habe, zu schnell kaputt gehen." Auch wer seine Elektrogeräte gebraucht kaufe, wisse dann: "Das Ding ist nicht nach anderthalb, zwei Jahren defekt". Zumindest Waschmaschinen hätten nach seinem Eindruck früher deutlich länger gehalten, sagte Müller.

Lebensdauer von Waschmaschine: Von zwölf auf 17 Jahre

Einer Studie des Öko-Instituts für den vzbv zufolge könnte man 3,7 Milliarden Euro pro Jahr sparen, wenn allein Waschmaschinen, Fernseher, Notebooks und Smartphones länger genutzt würden. Hierbei wird etwa für Waschmaschinen eine Lebensdauer von 17 Jahren (statt durchschnittlich 12 Jahren) oder für Notebooks von zehn Jahren (statt von fünf Jahren) unterstellt.

"Das wäre ein Wahnsinns-Konjunkturprogramm und man würde gleichzeitig vier Millionen Tonnen klimaschädlicher Treibhausgase einsparen", betonte der Verbraucherschützer.

Werden Produkte mit längerer Garantie teurer?

Das Gegenargument, Produkte mit längerer Gewährleistung müssten teurer verkauft werden, lässt Müller nicht gelten. Ein Gutachten zeige, dass Elektrogeräte in EU-Ländern mit längeren Gewährleistungsfristen nicht teurer seien als in Deutschland. Zu einer längeren Gewährleistungsfrist gehöre auch das auf EU-Ebene bereits beschlossene Recht auf Reparatur.

Lambrecht plant zudem eine Update-Pflicht für Verkäufer digitaler Produkte. Smartphones oder Tablets müssten auch lange nach dem Kauf noch problemlos und sicher nutzbar sein. Gesetzlich geregelte Zeitspannen sieht sie zunächst aber nicht vor. Müller schlug vor, auch die Updatepflicht an der Lebensdauer der Produkte zu orientieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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