AGB beachten Wann der Briefträger Briefe nicht zustellen muss
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbraucher klagen oft über nicht zugestellte Sendungen. In einigen Fällen sind sie jedoch selbst schuld. Wann und warum Briefe nicht ankommen.
Immer wieder beschweren sich Verbraucher über nicht zugestellte Sendungen. Dabei regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post genau, was der Empfänger tun muss, damit er Briefe, Postkarten und Co. erhält und wann der Transport verweigert werden kann. Einige wichtige Punkte im Überblick.
Wann eine Zustellung nicht erfolgen muss
Damit Sendungen von den Briefträgern zugestellt werden können, müssen die Empfänger bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu zählt beispielsweise, einen "ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Postfach)" bereitzustellen. Quillt der Briefkasten bereits über, muss der Zusteller seine Sendung nicht zusätzlich hineinstopfen.
Doch ein vollgestopfter Hausbriefkasten ist nicht das einzige Hindernis bei der Zustellung. Weiterhin erklärt die Deutsche Post in ihren AGB auch, dass eine Auslieferung der Sendung nicht erfolgen muss, wenn die "Ablieferung wegen eines fehlenden, ungeeigneten oder unzugänglichen Hausbriefkastens oder wegen unverhältnismäßiger Schwierigkeiten nicht zumutbar ist".
Sendungen, die mit einem besonderen Zustellungsservice versehen sind (beispielsweise "Eigenhändig" dürfen auch nur von der entsprechenden oder einer bevollmächtigten Person angenommen werden. Sind beide nicht erreichbar, so erfolgt keine Zustellung.
Wann die Deutsche Post Sendungen nicht befördern muss
Darüber hinaus sind auch bestimmte Produkte von der Beförderung ausgeschlossen und werden daher nicht zugestellt – meist können sie bei der Postfiliale auch gar nicht erst abgegeben werden. Dazu zählen laut AGB unter anderem:
- "Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen" – beispielsweise gefälschte Markenprodukte.
- Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung im Arbeitsablauf und trotz ausreichender Verpackung zu Personen- oder Sachschäden führen könnten.
- Sendungen, die bestimmte lebende Tiere enthalten.
- Sendungen mit sterblichen Überresten von Menschen.
- Sendungen, die bis zu einem gewissen Wert "Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten" enthalten". Warengutscheine und Bargeld bis zu 100 Euro dürfen jedoch von den Mitarbeitern der Deutschen Post transportiert werden.
- Sendungen, die nicht ausreichend frankiert sind.
Info
Die Deutsche Post teilte uns mit, dass der Mitarbeiter den Brief nicht zustellen muss, wenn er dabei gefährdet wird. Zudem kann der Zusteller mit dem Empfänger ins Gespräch gehen, um beispielsweise bei einem aggressiven Hund oder bei Gefahren eine gemeinsame Lösung für die erfolgreiche Zustellung zu ermöglichen.
Am besten lesen Sie vor der Aufgabe der Sendung die AGB der Deutschen Post durch oder lassen sich von einem Post-Mitarbeiter beraten, damit Ihre Sendung auch sicher ankommt. Hier erhalten Sie auch Informationen, die Ihnen dabei helfen, dass Sendungen, die an Sie gerichtet sind, ankommen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
- ra-kotz.de "Hundehalterhaftung bei Verletzung eines Paketboten "