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Preis-Ärger im Supermarkt: Diese Fallen sollten Sie kennen


Diese Einkaufsfallen sollten Sie kennen
Immer wieder Ärger mit Preisen im Supermarkt

Von t-online, dom

Aktualisiert am 24.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0203040459Vergrößern des BildesDas Warenband an der Kasse eines Supermarktes ist vollgepackt (Symbolbild): Beim Blick auf den Kassenbon sind Kunden häufig verwirrt – es geht um Preise. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner)
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Auf dem Preisschild am Regal stand 1,59 Euro, gezahlt hat man aber 1,99 Euro. Klar, dass sich Kunden über so ein Preis-Chaos ärgern. Schlampig oder vorsätzlich?

Wenn Kunden beim Gang durch ein Geschäft auf dem Preisschild ein Schnäppchen erspähen, an der Kasse aber dann doch mehr zahlen, bedeutet das meist Ärger. War das Preisschild nur einfach noch nicht ausgetauscht worden? Oder wird man beim Einkaufsbummel aufs Kreuz gelegt?

Die Hamburger Verbraucherzentrale berichtet, dass die Beschwerden zu falschen Preisauszeichnungen in Supermärkten, Discountern und anderen Lebensmittelgeschäften nicht abreißen. Worauf Sie beim Einkauf achten sollen.

1. Preis am Regal und auf dem Kassenbon sind unterschiedlich

Wer aufgrund des guten Preises zu einem Produkt gegriffen hat, dann aber doch mehr bezahlt, hat erst einmal Pech. Die Hamburger Verbraucherschützer schreiben: "Der Kaufvertrag wird an der Kasse geschlossen. Er bringt kein Anrecht auf den Preis am Regal."

Wenn Kunden jetzt wütend zur Kasse zurücklaufen und sich beschweren, schüttelt der Kassierer oft nur müde den Kopf. Selbstverständlich kann man in so einem Fall vom Kauf der Ware zurücktreten, denn eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Aber natürlich kostet das Zeit, und beim Kunden stellt sich das Gefühl ein, hier mutwillig betrogen worden zu sein.

Das stimmt aber nicht. "Die Vorgaben der Preisangabenverordnung sind eindeutig: Händler sind zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet, genauso zur Angabe des Grundpreises bei fast allen Waren", stellen die Hamburger Verbraucherschützer klar. Dennoch komme es aufgrund von fehlender Sorgfalt oder zum Beispiel bei auslaufenden Sonderaktionen immer wieder zu falschen Preisauszeichnungen.

2. Grundpreise fehlen völlig

In Geschäften muss immer auch der sogenannte Grundpreis angegeben werden. Wenn ein Produkt zum Beispiel nach Gewicht verkauft wird, muss klar sein, was es (beispielsweise) pro 100 Gramm kostet. Das hilft dem Kunden dabei einzuschätzen, wie viel er am Ende zahlen wird, und schützt vor bösen Überraschungen.

Diese Auszeichnung fehlt laut Verbraucherschützern in kleinen Läden aber häufig – vor allem in Süßigkeiten-Geschäften, wo Bonbons, Kaugummi oder Gummibärchen lose verkauft werden.

Sollte Ihnen so etwas auffallen, können Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden und den Fall melden.

Rote Preisschilder senden falsches Signal

"Achtung, rote Preisschilder", warnen die Hamburger Verbraucherschützer. Händler können für ihre Preisschilder jede Farbe wählen, dabei muss ein rotes Schild kein Sonderpreis sein. Die psychologische Signal-Wirkung sollte man als Kunde aber nicht überschätzen.

Dabei haben die Experten ein aktuelles Beispiel von Aldi Nord herausgepickt. Sie schreiben: "So liegt zum Beispiel beim Discounter Aldi Nord der Verdacht nahe, dass dieser seine Kunden und Kundinnen austricksen will, wenn er für wenige Lebensmittel, wie beispielsweise Rama, plötzlich rote Preisschilder benutzt, obwohl der Preis nicht reduziert ist."

Tipp: Von den knalligen Schildern sollte man sich nicht in die Irre leiten lassen. Erst wenn auf dem Preisschild "Aktion" oder ein ähnlicher Hinweis steht, dürfte das Produkt auch tatsächlich günstiger sein.

Verwendete Quellen
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