t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke – Konsequenzen für Tourismus?


Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke
Ist der Wandertourismus in den Alpen gefährdet?

Von dpa
22.02.2019Lesedauer: 3 Min.
Kuhherde in den Alpen: Die Tiere leben häufig ohne Abgrenzungen mitten auf der Alm.Vergrößern des BildesKuhherde in den Alpen: Die Tiere leben häufig ohne Abgrenzungen mitten auf der Alm. (Quelle: Schlegelfotos/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Bauer aus Österreich, dessen Kuhherde eine deutsche Hundehalterin zu Tode getrampelt hatte, hat nun mit massiven finanziellen Folgen zu kämpfen. Noch hat das Urteil keinen Bestand – doch der Druck auf die Landwirte wächst.

Ein Urteil des Landgerichts Innsbruck sorgt für Aufsehen: Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Urlauberin in Österreich muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen. Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180.000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1.200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilt das Gericht mit. Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft, befand die Landwirtschaftskammer.

"Die Kuh beschützt das Kalb – und im traurigen Extremfall auch mit einem Angriff auf den Menschen." In einem Ratgebervideo macht die Landwirtschaftskammer Tirol seit 2018 auf die Gefahr aufmerksam, die Wanderern mit Hunden auf den Almen in den Alpen drohen kann.

Warnungen vor Kuhherden mit Kälbern waren unzureichend

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", argumentiert das Gericht.

Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert.

Sie hätte laut Gericht wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne. "Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering", so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.

Bauern der Region sind verunsichert

Wenn das Urteil, gegen das der Bauer Berufung angekündigt hat, bestätigt werde, habe das enorme Auswirkungen auf Tourismus und Weidewirtschaft, kritisiert die Landwirtschaftskammer Österreich. Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft, meint der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger. Allein Tirol verfügt über 15.000 Kilometer markierte Wander- und Bergwege.

"Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erzählt der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger. Das würde viele Wanderwege betreffen. Es sei auch darüber nachzudenken, die Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet würden, da bisher in jeden Vorfall Hunde verwickelt gewesen seien.

"Es geht um einen konkreten Unfall an einer konkreten Stelle", erläutert Gerichtssprecher Andreas Stutter. Bei der Unfallstelle handele es sich um den am meisten benutzten Weg vom Tal auf den Berg. In unmittelbarer Nähe sei eine meist sehr gut besuchte Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. "Durch das somit zwangsläufig häufige Aufeinandertreffen von Wanderern (mit und ohne Hunden) ist die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch, was letztlich auch zu einer erhöhten Aggressivität der Herde führte", schreibt der Richter im Urteil.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website