t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Reisen in Corona-Zeiten: EU-Länder lockern Reisebeschänkungen


Reisen in Corona-Zeiten
Reisen: Diese Lockerungen planen die EU-Länder

Von dpa-afx
14.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Reisen: Gebiete werden künftig anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests in verschiedene Farben eingeteilt.Vergrößern des BildesReisen: Gebiete werden künftig anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests in verschiedene Farben eingeteilt. (Quelle: AJ_Watt/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Urlauber können im bevorstehenden Sommer wieder leichter reisen. Das sieht ein gemeinsamer Plan der EU-Länder vor. Was soll künftig gelten?

Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern. "Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert – mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt", teilt EU-Justizkommissar Didier Reynders mit.

So sei vorgesehen, dass vollständig Geimpfte und Genesene keinen Reisebeschränkungen unterliegen sollen. Zudem sei geplant, dass Menschen aus Regionen mit wenigen Infektionen ebenfalls ohne Beschränkungen reisen können.

Gebiete werden in verschiedene Farben eingeteilt

Derzeit ist nur Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland ein grünes Gebiet nach den Maßstäben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Von Reisenden aus orangen Gebieten könne ein Test verlangt werden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wer aus einem roten Gebiet kommt, für den könne Quarantänepflicht gelten. Die ECDC-Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests.

Neuerungen bei der Einteilung

Damit wurde eine Einigung von Freitag nun formell umgesetzt. Demnach werden Regionen zum Beispiel nun nur noch dann als rotes Corona-Risikogebiet ausgewiesen, wenn die in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100.000 Einwohner gemeldet haben – oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als vier Prozent.

Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orangene Gebiete mit mäßiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website