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Falsche Preisauszeichnung: So sieht die Rechtslage aus


Böse Überraschung an der Kasse
Falsche Preisauszeichnung: So sieht die Rechtslage aus

Von dpa-tmn
06.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Augen auf an der Kasse: Weicht der Preis von der Auszeichnung am Regal ab, können Kunden den Kauf rückabwickeln.Vergrößern des BildesAugen auf an der Kasse: Weicht der Preis von der Auszeichnung am Regal ab, können Kunden den Kauf rückabwickeln. (Quelle: Sven Braun/dpa-tmn)
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Wer sich im Supermarkt auf Angebotspreise verlässt, wird sich unter Umständen an der Kasse über abweichende Beträge wundern. Das sind Ihre Rechte.

Wenn an der Supermarktkasse Artikel teurer verkauft werden, als sie am Regal ausgezeichnet waren, können Kunden sich ein Stück weit wehren. Denn Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Preise korrekt darzustellen.

Im besten Fall sollten Kundinnen und Kunden deshalb schon beim Scannen der Artikel den Preis kontrollieren. "Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden", sagt Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Kassenpreis schlägt Regalauszeichnung

Zwar ist der Händler nicht dazu verpflichtet, den Artikel tatsächlich zum günstigeren Preis zu verkaufen, Betroffene haben aber das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Schwieriger wird es laut der Berliner Verbraucherzentrale, wenn der Unterschied erst bei der Kontrolle zu Hause auffällt. Dann sei man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Was viele nicht wissen: Tatsächlich gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn juristisch gesehen geschehe dort erst die Vereinbarung über den Preis. Die vorsätzliche Falschauszeichnung am Supermarktregal verstößt aber gegen das Gesetz und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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