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Portokosten: Wann ist ein Brief portofrei?


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Kann ich einen Antwortbrief ohne Porto verschicken?

Von t-online, cch

Aktualisiert am 21.02.2023Lesedauer: 1 Min.
"Gebühr bezahlt Empfänger": In bestimmten Fällen müssen Absender die Portokosten nicht tragen.
"Gebühr bezahlt Empfänger": In bestimmten Fällen müssen Absender die Portokosten nicht tragen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Nicht immer möchten Verbraucher für Antworten an eine Firma das Porto bezahlen. Wenn auf dem Brief "Bitte freimachen" steht, ist das nicht nötig – oder?

Ob für ein Formular zur Datenaktualisierung, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Wahlunterlagen – Post von Unternehmen, Versicherungen oder Ämtern enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe. Diese Antworten müssen nicht unbedingt frankiert werden.

Steht auf dem beigelegten Umschlag oder der Postkarte "Antwort" und "Bitte freimachen", müssen Verbraucher nicht bezahlen. Bei solchen Angaben ist es nicht zwingend notwendig, eine Briefmarke aufzukleben, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Verbraucher können dies aber trotzdem tun, wenn sie es wollen.

Manchmal steht auf diesen sogenannten Antwortsendungen auch "Entgelt zahlt Empfänger" – dann ist es deutlicher, dass das Unternehmen für die Portokosten aufkommt.

Porto: Wann Sie nicht zahlen müssen

Antwortschreiben: Bei diesen Briefen zahlt der Empfänger die Portokosten.
Antwortschreiben: Bei diesen Briefen zahlt der Empfänger die Portokosten. (Quelle: Eckhard Stengel/imago-images-bilder)

Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung streng. So muss auf dem Briefumschlag über dem Adressfeld "Deutsche Post" inklusive Posthorn aufgedruckt sein. Die Begriffe "Antwort" oder "Werbeantwort" dürfen ebenfalls nicht fehlen. Darüber hinaus ist in einem Rechteck oben rechts in der Ecke ein Vermerk wie "Bitte ausreichend freimachen" oder "Freimachen, falls Marke zur Hand" nötig.

Alternative Formulierungen auf der Antwortsendung können sein:

  • Bitte freimachen
  • Bitte freimachen, falls Marke zur Hand
  • Entgelt zahlt Empfänger
  • Bitte ausreichend freimachen
  • Bitte ausreichend frankieren
  • Gebühr bezahlt Empfänger
  • Porto zahlt Empfänger
  • Portofrei! Unfrankiert absenden
  • Das Porto zahlen wir für Sie

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt der Empfänger das Porto. Wer keine Briefmarke zur Hand hat oder nicht bezahlen möchte, muss das in diesen Fällen nicht tun.

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Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale-brandenburg.de: "Trotz Portoerhöhung bei der Deutschen Post sparen"
  • Deutsche Post: Leitfaden Werbeantwort
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