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EU-Gericht: Bisphenol A weiter als gefährlich eingestuft


EU-Gericht urteilt
Plastikzusatzstoff Bisphenol A weiter als gefährlich eingestuft

Von rtr
11.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Plastikflasche: Sie enthält die Chemikalie Bisphenol A.Vergrößern des BildesPlastikflasche: Sie enthält die Chemikalie Bisphenol A. (Quelle: Teka77/getty-images-bilder)
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Es ist in Plastikflaschen und Spielzeug enthalten:

Der Plastikzusatzstoff Bisphenol A wird in der EU laut einem Gerichtsurteil weiter als gefährlich eingestuft. Die Substanz bleibe in der EU aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften als besonders besorgniserregend eingestuft, urteilt das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg. Eine Klage gegen diese Klassifizierung durch den Branchenverband Plastics Europe werde abgelehnt.

Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der vor allem als Ausgangssubstanz zur Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Harzen verwendet wird. Es zählt zu den hormonell schädigenden Stoffen und ist in vielen Alltagsgegenständen enthalten, etwa in Plastikgeschirr, Konservendosen und Kassenbons aus Thermopapier. Seit 2011 ist der Einsatz der Substanz in Babyfläschchen EU-weit verboten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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