Wenn die Schule wegen starken Schneefalls ausfällt, haben Eltern keinen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Sind Vater und Mutter berufstätig, müssen sie oft auf Notlösungen zurückgreifen.
Kein Anspruch auf Betreuung
In einigen Bundesländern ist in den vergangenen Tagen wegen des starken Schneefalls die Schule ausgefallen. Einen Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung hätten berufstätige Eltern nicht, erläutert Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster. Wenn die Schule den Heimweg sicherstellen will und die Kinder deshalb früher nach Hause schickt, sei das legitim. Dasselbe gelte, wenn die Schule wetterbedingt geschlossen bleibt. "Eltern haben nur einen Anspruch auf Beschulung, nicht auf Betreuung", erklärt Achelpöhler.
Eltern müssen auf Notlösungen zurückgreifen
Eltern müssen bei der Kinderbetreuung in diesen Fällen also oft auf Notlösungen zurückgreifen. "Als erstes sollten sie das eigene System nutzen: Gibt es Freunde oder Verwandte, die das auffangen können?", erläutert die Erziehungsberaterin Karin Jacob in Berlin. Eine gute Strategie sei es auch, sich mit anderen Eltern in der Klasse abzusprechen. "Oft hat jemand doch mal einen Tag frei und kann sich um die Kinder kümmern." Wird das Kind zu Nachbarn oder Verwandten gebracht, sollten Eltern ihr Kind in diese Entscheidung einbeziehen. "Erklären Sie, dass Sie da gemeinsam durchmüssen, aber nehmen Sie die Wünsche ihres Kindes ernst", empfiehlt Karin Jacob. So könne zum Beispiel überlegt werden, welche Spiele oder Bücher das Kind mitbringen kann.