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Schäden durch Feuerwerkskörper: Wer zahlt?


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Schäden durch Feuerwerkskörper: Wer muss zahlen?

ps (CF)

Aktualisiert am 07.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Feuerwerksschäden: Zahlt die Versicherung?Vergrößern des Bildes
Feuerwerksschäden: Zahlt die Versicherung? (Quelle: imago-images-bilder)

Durch das Feuerwerk zu Silvester können Schäden insbesondere an Häusern und Autos entstehen. Mit den richtigen Versicherungen bleiben die Eigentümer, aber auch die Verursacher der Schäden mit den finanziellen Folgen nicht allein.

Schäden an Gebäuden sind versichert

Wenn an Silvester eine fehlgeleitete Rakete zum Beispiel durch die Balkontür oder ein offenes Fenster in die Wohnung kommt, drohen schwere Schäden. Im Extremfall können Einrichtungsgegenstände in Brand geraten. Für solche Schäden tritt die Hausratversicherung des Wohnungseigentümers ein. Sie zahlt auch dann, wenn es sich um Feuerwerkskörper eines Dritten handelt. Wird das Haus von außen beschädigt, also zum Beispiel an der Fassade oder am Dach, dann kümmert sich die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers um die Regulierung der Schäden.

Feuerwerk zünden: Nur mit Haftpflichtversicherung

Dass Hausrat- oder Gebäudeversicherung in vielen Fällen einspringt, ändert nichts daran, dass grundsätzlich immer der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Kann er ermittelt werden, muss er sich um die finanziellen Folgen allein kümmern. Daher ist es wichtig, dass er über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Sie zahlt auch dann, wenn im Eifer des Gefechts und mit etwas Alkohol im Blut ein Feuerwerkskörper schon im Treppenhaus gezündet wird. Wegen der großen Schäden, die durch Feuerwerksunfälle entstehen können, sollte niemand ein Feuerwerk ohne Haftpflichtversicherung zünden.

Kaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto

Das Verursacherprinzip gilt auch bei Schäden am Auto, die in der Silvesternacht entstehen. Wer eine Rakete zündet und damit einen Wagen beschädigt, muss die Reparatur bezahlen. In der Realität sieht es aber leider oft so aus, dass sich der Schuldige nicht ermitteln lässt. Die Schäden werden erst im Licht des Neujahrsmorgens sichtbar. Die Gäste, die Stunden zuvor noch ausgelassen auf der Straße gefeiert haben, sind längst weg. Den Verursacher zu finden, ist nahezu unmöglich. In diesem Fall übernimmt die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters die Schäden. Es gilt allerdings, bei einer Teilkasko die Höhe der Selbstbeteiligung zu beachten. (Feuerwerkskörper: Wer haftet bei Schäden am Auto?)

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