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Neues Rentenpaket: Änderungen beachten


Rente mit 63: Neue Regelungen beachten

rr (CF)

Aktualisiert am 21.05.2014Lesedauer: 3 Min.
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Lebensabend früher genießen? Keineswegs unmöglichVergrößern des Bildes
Lebensabend früher genießen? Keineswegs unmöglich (Quelle: Insadco/imago-images-bilder)

Der Ruhestand ist der verdiente Abschluss eines langen Arbeitslebens. Wird der Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung wie vorgesehen umgesetzt, kommen ab 1. Juli einige Neuerungen auf Sie zu. Das sollten Sie jetzt beachten.

Abschlagsfreie Rente mit 63

Teil des neuen Rentenpakets ist die abschlagsfreie Rente mit 63. Diese soll für Arbeitnehmer möglich sein, die 45 Beitragsjahre vorweisen können. Anerkannt werden auch Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit, Erziehungs- und Pflegezeiten und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld. Allerdings gilt die vorzeitige Rente mit 63 nur für die Geburtsjahrgänge bis 1952. Wer 1953 geboren wurde, muss zwei Monate länger arbeiten, 1954 Geborene vier Monate und so geht die Staffelung um jeweils zwei Monate pro späterem Geburtsjahr weiter.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt ein Beispiel: Ein 1951 geborener Arbeitnehmer möchte mit 63 vorzeitig in Rente gehen. Derzeit geht das nur, wenn er dafür einen Abschlag von 8,7 Prozent in Kauf nimmt, denn noch liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren und fünf Monaten. Wartet der Arbeitnehmer noch drei Monate und geht zum 1. Juli in Rente, könnte er abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen. Vorausgesetzt das Rentenpaket wird wie beschlossen umgesetzt.

"Aus unseren Beratungsgesprächen wissen wir, dass viele Ältere den gestiegenen Anforderungen am Arbeitsplatz und der enormen Arbeitsverdichtung nicht mehr gewachsen sind", sagt Michael Pausder vom Sozialverband VdK Deutschland gegenüber dem Wochenmagazin Stern. Mehr Lebensqualität sei ein weiterer Faktor für einen frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Die meisten Frührentner möchten noch etwas von ihrem Ruhestand haben, bevor sie es körperlich vielleicht nicht mehr können.

Verbesserte Mütter- und Erwerbsminderungsrente

Weitere Teile des neuen Rentenpakets sehen Änderungen bei der Mütterrente vor. So werden Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zwei Erziehungsjahre pro Kind angerechnet, bisher war es nur ein Jahr. Im Geldbeutel macht sich das mit einem Plus von 28 Euro im Westen und etwa 26 Euro im Osten bemerkbar.

Allerdings greift die Rente für Mütter erst, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. Das wäre bei drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, automatisch der Fall, so die Deutsche Rentenversicherung.

Frührentner müssen mit Abzügen im Ruhestand rechnen

Wer vor 1947 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65. Für die darauf folgenden Jahrgänge gilt stufenweise ein höheres Regelrentenalter, ab Jahrgang 1964 gilt dann für alle Pflichtversicherten die Rente mit 67. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann das ab einem Alter von 63 Jahren, allerdings müssen Frührentner dann je vorgezogenem Monat einen dauerhaften Abzug von 0,3 Prozent ihrer Altersbezüge hinnehmen. Wer also vier Jahre früher seinen Ruhestand genießen will, muss monatlich mit 14,4 Prozent Rentenabschlag rechnen.

Neben dieser Möglichkeit gibt es jedoch noch zahlreiche andere Wege, um den Lebensabend früher genießen zu können. Entscheidend sind hierfür ganz individuelle Faktoren: Alter, Geburtsjahr, Pflichtbeitragszeiten, Gesundheitszustand, Geschlecht und natürlich der Zeitpunkt, zu dem Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, spielen eine wichtige Rolle. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie daher für Sie persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen sowie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

Wann Sie früher in Rente gehen können

Laut "Bild" können Sie früher in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben – müssen aber mit Abschlägen rechnen. Mit mindestens 45 Jahren Rentenkassenbeiträgen können Sie auch ohne Abschläge früher in die Rente eintreten. Frauen die vor 1952 geboren wurden und Arbeitslose müssen, so das Boulevardblatt, mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wenn sie früher in Rente gehen möchten. Angestellte in Altersteilzeit müssen ebenfalls 15 Jahre eingezahlt haben und mindestens seit 24 Monaten in Altersteilzeit arbeiten.

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