Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextRussland schickt Propaganda-Trucks nach MariupolSymbolbild für einen TextBayer knackt EurojackpotSymbolbild für einen TextSpritpreise könnten wegen Tankrabatt steigenSymbolbild für einen TextPalästinenser stirbt bei ZusammenstößenSymbolbild für einen TextFrench Open: Zverev im AchtelfinaleSymbolbild für einen TextRTL-Serie verliert drei StarsSymbolbild für einen Text"Stranger Things" bekommt WarnhinweisSymbolbild für einen TextVergewaltigung? Deutsche auf Mallorca in U-HaftSymbolbild für einen TextMercedes-Bank kündigt 340.000 KundenkontenSymbolbild für einen TextSteffi Graf ziert Magazin-CoverSymbolbild für einen Watson TeaserAldi erwägt große Änderung an der Kasse

Kündigungsschutz: Das gilt bei einer Schwangerschaft

t-online, rev

Aktualisiert am 26.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Kündigungsschutz: Der Mutterschutz verhindert eine Kündigung während der Schwangerschaft.
Kündigungsschutz: Der Mutterschutz verhindert eine Kündigung während der Schwangerschaft. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Dank Mutterschutz müssen werdende Mütter sich in der Zeit der Schwangerschaft nicht um ihren Job sorgen. Denn im Mutterschutzgesetz ist ein besonderer Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen verankert.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wie lange besteht der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
  • Voraussetzung für Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
  • Kündigungsverbot im Mutterschutzgesetz: Welche Sonderfälle gibt es?
  • Sonderkündigungsrecht für die schwangere Arbeitnehmerin

Mutterschutzgesetz verhindert Kündigung während der Schwangerschaft

Mit dem Kündigungsschutz während der Schwangerschaft soll der Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage der werdenden Mütter gesichert werden. Zudem soll der Kündigungsschutz die Schwangeren vor psychischen Belastungen schützen, die mit dem Verlust des Jobs verbunden wären.

Aus diesen Gründen enthält das Mutterschutzgesetz ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber, das für sämtliche Arten von Kündigungen gilt: ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung und auch solche Kündigungen, die erst nach Ende der Schutzfrist gültig werden.

Wie lange besteht der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Der Kündigungsschutz besteht während der kompletten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes. Wenn nach der Mutterschutzfrist Elternzeit in Anspruch genommen wird, besteht der Kündigungsschutz aufgrund von Regelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz weiter.

Der Kündigungsschutz gilt auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten.

ANZEIGEN
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meistgelesen
Spritpreise könnten wegen Tankrabatt steigen
Preistafel einer Tankstelle (Symbolbild): Tanken soll ab Juni eigentlich günstiger werden.


Voraussetzung für Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Wesentliche Voraussetzung, damit der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft in Kraft treten kann, ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist. Zuvor kann sich die Arbeitnehmerin nicht auf ein Kündigungsverbot berufen.

Weiß der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft und kündigt der schwangeren Arbeitnehmerin, kann diese innerhalb von zwei Wochen ihre Schwangerschaft nachträglich mitteilen. Die Kündigung wird somit unwirksam, wobei der Arbeitgeber sich die Schwangerschaft über ein ärztliches Attest bestätigen lassen kann. Sollte die Arbeitnehmerin allerdings erst nach der Kündigung schwanger werden, besteht kein Kündigungsschutz für sie.

Kündigungsverbot im Mutterschutzgesetz: Welche Sonderfälle gibt es?

Diese Sonderfälle gibt es, in denen der Kündigungsschutz für Schwangere nicht oder nur bedingt gilt:

  • Befristeter Arbeitsvertrag: Ist das Arbeitsverhältnis vertraglich befristet, gilt der Kündigungsschutz nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem auch der Arbeitsvertrag ausläuft.
  • Probezeit: Grundsätzlich besteht während der Probezeit für schwangere Frauen Kündigungsschutz. Ist allerdings vertraglich vereinbart, dass mit Ablauf der Probezeit gleichzeitig das Arbeitsverhältnis endet, gilt das gleiche wie bei einem befristeten Arbeitsverhältnis: Es besteht kein Kündigungsverbot über die Laufzeit hinaus. Wenn die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist, besteht der Kündigungsschutz aber über die Probezeit hinaus.
  • Kündigung mit behördlicher Zustimmung: In Ausnahmefällen kann die zuständige Bezirksregierung einer Kündigung trotz Schwangerschaft zustimmen. Solche besonderen Fällen sind zum Beispiel Betriebsstilllegung, Insolvenz, Wegfall der Arbeitsmöglichkeit für die betroffene Frau, wirtschaftliche Existenzgefährdung bei Kleinbetrieben, strafbare Handlungen oder grobe Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin.

Sonderkündigungsrecht für die schwangere Arbeitnehmerin

Schwangere Arbeitnehmerinnen können ihre Arbeitsstelle kündigen. Sie sind nicht an das Kündigungsverbot gebunden. Ihre Eigenkündigung müssen sie innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen einreichen. Zudem ist auch ein Aufhebungsvertrag während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung möglich.

Weitere Artikel

Mutterschutzgesetz
Mutterschutz – wie lang sind die Fristen?
Eine Mutter mit ihrem Baby: Nach der Geburt dürfen Mütter einige Wochen nicht arbeiten gehen.en gehen.

Mutterschutzgesetz
Dürfen Schwangere kurz vor der Geburt noch arbeiten?
Mutterschutzgesetz: Der Mutterschutz ist für alle Arbeitnehmerinnen gültig. Es spielt keine Rolle, ob sie in Betrieben, in der Verwaltung, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft tätig sind.


Wichtig zu wissen: Bei einer Kündigung von Seiten der Schwangeren hat diese keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber mehr. Sie erhält dann zum Beispiel keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mehr.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Kündigung
Ratgeber

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website