So beantragen Sie Kindergeld in drei einfachen Schritten

FΓΌr jedes Kind gibt es Kindergeld. Allerdings kann es beim Beantragen kniffelig werden. Mit unserer praktischen Anleitung schonen Sie Ihre Nerven.
Kindergeldantrag in drei Schritten
Einen Kindergeldantrag mΓΌssen Sie schriftlich bei der Familienkasse einreichen, die zustΓ€ndig ist fΓΌr Ihren Wohnort. An welche Familienkasse Sie schreiben mΓΌssen, erfahren Sie hier.
Beantragen Sie das Kindergeld in drei einfachen Schritten:
1. Schritt: FΓΌllen Sie den Kindergeldantrag online aus. Nachdem Sie die Fragen in dem Antragsformular beantwortet haben, werden Ihre Daten verschlΓΌsselt vorab an die Familienkasse gesendet.
Das Online-Verfahren hat den Vorteil, dass Sie sofort auf unvollstΓ€ndige oder fehlerhafte Angaben und fehlende Nachweise hingewiesen werden. Der nachtrΓ€gliche Bearbeitungsaufwand verringert sich so.
2. Schritt: AnschlieΓend kΓΆnnen Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben. Alternativ ersetzt das Elster-Zertifikat Ihre Unterschrift (dann kΓΆnnen Sie den Antrag digital einreichen). Das Zertifikat ist erhΓ€ltlich auf dem Elster-Portal (www.elster.de).
3. Schritt: Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post oder Fax an die zustΓ€ndige Familienkasse. Wenn Sie das Elster-Zertifikat nutzen, kΓΆnnen Sie das Formular direkt online absenden.
BeschΓ€ftigte im ΓΆffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld ebenfalls schriftlich bei der VergΓΌtungsstelle.
Info: Ein Antrag auf Kindergeld, der in Form einer E-Mail an die zustΓ€ndige Familienkasse gestellt wird, ist grundsΓ€tzlich ebenfalls zulΓ€ssig. Voraussetzung ist lediglich, dass die E-Mail alle fΓΌr die Genehmigung notwendigen Angaben enthΓ€lt. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 1714/20) weist der Bund der Steuerzahler hin. Demzufolge sei ein Formular nicht zwingend notwendig. Wer auf Nummer sicher gehen will, fΓΌllt aber lieber das Formular aus.
Wichtig: Teilen Sie der Familienkasse Γnderungen Ihrer LebensverhΓ€ltnisse unverzΓΌglich mit. Dazu gehΓΆren auch eine geΓ€nderte Anschrift oder Bankverbindung, eine Scheidung oder auch eine neue BeschΓ€ftigung im ΓΆffentlichen Dienst. Beginnt Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder wird schwanger, sollten Sie die Familienkasse auch darΓΌber informieren.
Diese Unterlagen benΓΆtigen Sie
Wenn Sie den Kindergeldantrag das erste Mal stellen, dann mΓΌssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes beilegen. Bis zur VolljΓ€hrigkeit des Kindes mΓΌssen Sie keine weiteren AntrΓ€ge stellen, das Kindergeld wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.
Kindergeld trotz VolljΓ€hrigkeit
Ist das Kind bereits volljΓ€hrig, dann mΓΌssen Sie das Kindergeld erneut beantragen und nachweisen, dass Sie weiterhin einen Anspruch haben. Dazu kΓΆnnen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Ausbildungsbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung fΓΌr studierende Kinder
- Bescheinigung ΓΌber freiwillige soziale, kulturelle oder ΓΆkologische Dienste
- Nachweise ΓΌber die Arbeitslosigkeit des Kindes
- Behindertenausweis
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Bei Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, kΓΆnnen Sie die Zahlung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs bekommen.
FΓΌr Kinder in Ausbildung und studierende Kinder wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewΓ€hrt. Auch wenn ein Kind auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz wartet, haben Sie weiterhin Kindergeldanspruch.
Info: Bei einem Antrag mΓΌssen die Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs) der Eltern und des Kindes angegeben werden.
Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsΓ€tzlich nicht die Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten. In der Regel stellen Eltern einen Kindergeldantrag bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Einen Anspruch auf Kindergeld kann es aber auch geben fΓΌr
- Adoptivkinder,
- Pflegekinder im eigenen Haushalt,
- Enkelkinder und
- Stiefkinder.
FΓΌr das erste, zweite und dritte Kind gibt es 2023 jeweils 237 Euro pro Monat. FΓΌr das vierte und alle weiteren Kinder bekommen Sie 250 Euro. Das Kindergeld wird nicht an alle Elternteile ausgezahlt, sondern nur an einen Berechtigten.
- Baukindergeld: Diese letzte Frist sollten Sie beachten
Wann den Kindergeldantrag stellen?
Wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, dann mΓΌssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen. Damit Sie nicht so lange auf das Kindergeld warten mΓΌssen, sollten Sie den Antrag mΓΆglichst frΓΌhzeitig stellen. Bereits vor der Geburt des Kindes kΓΆnnen Sie ihn einreichen. Geld bekommen Sie aber erst dann, wenn Sie die Geburtsurkunde nachreichen.
Wird Kindergeld rΓΌckwirkend ausgezahlt?
Ja, Kindergeld wird auch rΓΌckwirkend ausgezahlt. Allerdings nur fΓΌr sechs Monate und auch nur dann, wenn auch ein Anspruch bestand.
Geld bekommen Sie fΓΌr jeden Monat, in dem Sie fΓΌr mindestens einen Tag einen Anspruch auf die Zahlung haben. Wird das Kind beispielsweise am letzten Tag eines Monats geboren, bekommen Sie Kindergeld fΓΌr den gesamten Monat ausgezahlt.
- arbeitsagentur.de: "Kindergeld verstehen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa