Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.
FΓΌr die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. DafΓΌr mΓΌssen triftige KindeswohlgrΓΌnde vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). DarΓΌber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der konkrete Fall
Im konkreten Fall ΓΌbertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht fΓΌr die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre spΓ€ter beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjΓ€hrigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hΓ€tten auch die Kinder in der AnhΓΆrung geΓ€uΓert.
Doch das wurde abgelehnt. GrundsΓ€tzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeΓ€ndert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es im vorliegenden Fall aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder das Wohnen beim Vater hauptsΓ€chlich mit VorzΓΌgen wie Haus, Garten, SpielmΓΆglichkeiten, Haustier.
- Wechselmodell: "Pendelkinder" haben mehr als ein Zuhause
- Psychologie: Die zehn grΓΆΓten EnttΓ€uschungen fΓΌr Kinder
- Umgang und Erziehung: Das sollten Trennungseltern ΓΌbers Sorgerecht wissen
- Margit Stamm: Wann ein Vater ein guter Vater ist
Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berΓΌcksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.
- Nachrichtenagentur dpa