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Muss ich meinen Personalausweis immer dabei haben?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 21.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Personalausweis: Der Besitz eines Identitätsnachweises ist ab dem 16. Lebensjahr Pflicht.
Personalausweis: Der Besitz eines Identitätsnachweises ist ab dem 16. Lebensjahr Pflicht. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Haben Sie Ihren Personalausweis in Ihrem Portemonnaie? Oder liegt dieser in einer Schublade oder einem Ordner? Denn schließlich gibt es keine Mitführungspflicht – oder etwa doch?

Die meisten tragen ihren Personalausweis in der Geldbörse stets bei sich. Schließlich handelt es sich um ein Ausweisdokument, das sowohl auf Anweisung der Polizei als auch für das Abholen von Sendungen bei der Post oder Zahlungen mit Kreditkarte vorgezeigt werden muss. Aber heißt das auch, dass Sie den Perso immer mit sich führen müssen?

Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Ausweisdokument – in Form eines Personalausweises oder eines Reisepasses – besitzen müssen (Paragraf 1 Personalausweisgesetz). Ist kein gültiger Identitätsnachweis vorhanden, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafzahlung von bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Info
Für Personen unter 16 Jahren besteht in Deutschland keine Ausweispflicht. Im Ausland müssen sie jedoch einen sogenannten Kinderreisepass mit sich führen.

Ausweispflicht = Mitführpflicht?

Die Ausweispflicht ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Mitführpflicht. Das heißt, dass Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht immer bei sich tragen müssen. Werden Sie dann aber bei einer Personenkontrolle – beispielsweise in Grenznähe oder bei Demonstrationen – von der Polizei dazu aufgefordert, sich auszuweisen, und ist Ihnen dies nicht möglich, können die Beamten Sie in Verdachtsfällen mit auf das Revier nehmen. Auf der Wache wird Ihre Identität dann überprüft.

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Achtung: Es gibt jedoch Berufe, in denen Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit einen Identitätsnachweis dabeihaben müssen. Hierzu zählen beispielsweise Jobs im Baugewerbe oder in Gaststätten sowie andere Berufe, in denen Schwarzarbeit häufig vorkommt. Auch Waffenbesitzer müssen Ihren Personalausweis stets bei sich tragen, wenn sie eine Waffe mit sich führen.

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Perso darf nicht als Pfand genommen werden

Übrigens ist es nicht gestattet, den Personalausweis oder Reisepass als Pfand einzufordern, wie dies beispielsweise in einigen Hotels üblich ist. Der Inhaber des Identitätsnachweises hat eine Gewahrsamspflicht für seinen Ausweis und darf diesen daher nicht abgeben.

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