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Rechtsanspruch auf die Kita geltend machen


Familienrecht
Rechtsanspruch auf Kita - Die Gemeinde hilft weiter

sa (IP)

29.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Obwohl der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht, stehen viele Eltern ein- bis dreijähriger Kinder bei Kindertagesstätten vor verschlossenen Türen. Laut Sozialgesetzbuch ist der „Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ juristisch festgeschrieben, doch eine Klage für einen Kita-Platz haben bisher nur wenige Eltern in die Wege geleitet. Stattdessen treten viele in Kontakt mit der Gemeinde oder nehmen eine Tagesmutter in Anspruch.

Gesetzeslage zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder - das besagt das Kinderförderungsgesetz. Sofern bei den Eltern der Wunsch auf Betreuung besteht, muss gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII, Artikel 1) ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden, der eine Betreuung für fünf Tage in der Woche für mindestens vier Stunden gewährleistet. Gehen Sie einer Anstellung in Vollzeit nach, erhöht sich Ihr Rechtsanspruch auf die Kita für eine Betreuung für bis zu neun Stunden.

Um diesen Rechtsanspruch auf eine Kita juristisch einzufordern, sollten Sie nicht die Träger der Kindertagesstätten oder die Kindertageseinrichtung, sondern die Kommunalverwaltung verklagen.

Wie Sie Ihr Recht auf einen Kita-Platz durchsetzen

Obwohl der „Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ laut Gesetzestext versprochen wird, sieht die Realität bisher anders aus. Steht auf Wunsch kein öffentlich geförderter Betreuungsplatz zur Verfügung, können Sie nach einer Wartezeit von rund drei Monaten vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den Rechtsanspruch auf die Kita zu erwirken. Da die Aussichten auf Erfolg jedoch begrenzt sind, sollten Sie sich drei Monate vor dem benötigten Anspruch bei ihrer Gemeinde anmelden.

Denn trotz Rechtsanspruchs, gilt: Wo nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind, können auch Richter kurzfristig keine neuen Plätze einräumen und klagenden Eltern zur Verfügung stellen. Eine andere Möglichkeit besteht, indem Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Hier müssen Sie darlegen, weshalb Sie auf den Betreuungsplatz angewiesen sind und den Rechtsanspruch auf die Kita nutzen möchten.

Alternativen zur Kita-Betreuung

Obwohl Sie als Elternteil gemäß der Gesetzeslage einen Anspruch darauf haben, sich die Betreuungseinrichtung Ihres Kindes selbst auszusuchen, gibt es keine explizite rechtliche Festlegung. Beispielsweise müssen - dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge - Eltern auf einen Platz bei einer Tagesmutter ausweichen, sofern kein Kita-Platz zur Verfügung steht.

Da rund 30 Prozent aller neuen Kita-Plätze bei Tagesmüttern entstehen sollen, haben Sie häufig keine andere Wahl. Allerdings hat das Mainzer Verwaltungsgericht einer Mutter Recht gegeben, die ihr Kind aufgrund eines fehlenden Platzes in einer Betreuungseinrichtung bei einer privaten Kindertagesstätte angemeldet hatte. Die Kosten in Höhe von 2.200 Euro wurden der Klägerin als sogenannter Folgenbeseitigungs-Entschädigungsanspruch zugesprochen.

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