Bei Ethikern umstritten Down-Syndrom: Bluttest könnte Kassenleistung werden
Für die einen ist es Entscheidungshilfe für werdende Mütter, ob sie ein mutmaßlich behindertes Kind gebären wollen, für andere Instrument der Ausgrenzung – Untersuchungen auf Trisomien könnten bald die Kassen übernehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden nach "Spiegel"-Informationen voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf einigte sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz, wie das Magazin berichtet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern wolle vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen sollen – allerdings nur bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft.
Details seien noch umstritten, berichtete das Magazin weiter. Demnach fordern Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben.
Die Untersuchung gilt als risikolos
Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesausschuss dem Bericht zufolge ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung werde voraussichtlich im Spätsommer fallen.
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Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Im Blut der Mutter suchen Laborexperten dabei nach Erbmaterial des ungeborenen Kindes. Die Untersuchung gilt als risikolos. Unter Politikern und Ethikexperten ist der Test umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur AFP