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Scheidung: Gehört das Auto zum Hausrat?

wp (CF)

Aktualisiert am 24.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Ein Auto kann zum Hausrat gehören, muss es aber nicht. Bei der Hausratsaufteilung nach einer Scheidung kommt es immer darauf an, wer das Fahrzeug hauptsächlich nutzt bzw. ob es vorrangig für die ganze Familie genutzt oder als Zweitwagen nur von einer Person gefahren wird. Gerade bei einer Scheidung oder im Schadensfalle, bei der die Hausratversicherung aufkommen muss, ist die Beweislage beim Auto nicht immer ganz einfach.

Scheidung: Gehört das Auto auch zum Hausrat?

Wird der Wagen gemeinsam genutzt, etwa zum Einkaufen, für die Fahrt in den Urlaub oder zum Transport von Kindern und Haustieren, ist das Auto klar dem Hausrat zuzuordnen. Daher gilt: Wird das Fahrzeug für gemeinsame Aktivitäten genutzt, gehört es zum Hausrat. Anders sieht es dagegen bei Zweitfahrzeugen aus, die ausschließlich allein genutzt werden. Auch wenn dieser gelegentlich für Familienaktivitäten genutzt wird, gehört er trotzdem nicht zum Hausrat. Wenn ein Pkw zum Betriebsvermögen von Selbstständigen zählt, wird der Wert nach der Scheidung durch den Zugewinnausgleich geregelt, indem das gesamte Vermögen, das während der Ehe angeschafft wurde, betrachtet wird. Es ist übrigens nicht von Belang, wer das Auto gekauft hat, allein die Art der Nutzung zählt. Kann nicht geklärt werden, ob das Fahrzeug mehr gemeinschaftlich oder allein genutzt wird, kommt es in der Regel zu einer gerichtlichen Einigung. Dabei wird entschieden, ob das Auto per Zugewinnausgleich oder anderweitig einzubeziehen ist. (Wer bekommt das Haustier bei der Scheidung?)

Ehegatten mit eigenem Auto

Wenn Ehegatten jeweils ein eigenes Auto fahren und keine Kinder vorhanden sind, die eine gemeinsame Nutzung notwendig machen könnten, ist der Fall einfach, denn dann zählen beide Fahrzeuge nicht zum Hausrat, sondern zum persönlichen Eigentum beider Partner. Gleiches gilt auch für andere Fahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder oder Ähnliches. Auch wenn das Fahrzeug erst nach der Scheidung gekauft wird, gilt es nicht als Hausrat, da es nicht gemeinsam genutzt wird.

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