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Internationale Scheidung in Luxemburg

aw (CF)

19.12.2013Lesedauer: 1 Min.
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In Luxemburg geschieden zu werden, setzt besondere Bedingungen voraus, aber auch deutsche Staatsbürger können in Luxemburg die Scheidung beantragen, wenn beide zum Beispiel dauerhaft im Nachbarland wohnen.

Das Scheidungsrecht in Luxemburg

Anders als in Deutschland gilt eine Ehe in Luxemburg erst nach drei Jahren als zerrüttet und wird dann geschieden. In Deutschland ist nur ein Trennungsjahr erforderlich. Ist einer der Partner aber nachweislich geisteskrank, dann wird er nach fünf Jahren schuldhaft geschieden.


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Kommt es zu einer schuldhaften Scheidung, weil vielleicht Misshandlungen oder auch schwere Kränkungen vorausgegangen sind, kann der Richter am Familiengericht nach Ermessen den Unterhalt kürzen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Frau den von ihr bereits getrennt lebenden Mann in aller Öffentlichkeit schlechtmacht oder ihn verleumdet.

Es gibt also unterschiedliche Gründe, eine Ehe in Luxemburg zu scheiden: Die Ehe ist gescheitert, es liegt ein schuldhaftes Verhalten vor oder auch eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen ist möglich.

Wer kann in Luxemburg geschieden werden?

Grundsätzlich können alle Paare, die die Staatsbürgerschaft von Luxemburg besitzen, aber auch Paare aus dem Ausland, die einen festen Wohnsitz im Land haben, geschieden werden.

Möglich wird eine Scheidung in Luxemburg aber auch für Paare, die eine unterschiedliche Nationalität haben und von denen nur einer in Luxemburg lebt, denn auch sie können vor einem Gericht die Scheidung beantragen. Würde einer der Ehepartner zum Beispiel nach Deutschland oder Frankreich ziehen, dann wäre der Gerichtsstand trotzdem weiter Luxemburg.

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