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Anbieter von Erotik-Adventskalendern abgemahnt


Fehlende Gebrauchsanleitungen
Anbieter von Erotik-Adventskalendern abgemahnt

Von afp
20.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Sexspielzeug: Nur bei sachgemäßer Anwendung ein Genuss.Vergrößern des BildesSexspielzeug: Nur bei sachgemäßer Anwendung ein Genuss. (Quelle: axelbueckert/getty-images-bilder)
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Erotische Adventskalender erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Falsch angewendet können einige Sextoys jedoch erhebliche Verletzungen verursachen. Verbraucherschützer haben nun reagiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern wegen teils massiver Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt. Die Kalender seien oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise für die enthaltenen Artikel wie Handfesseln, Mundknebel oder Vibratoren ausgeliefert worden, teilte der vzbv am Montag mit. Zudem blieben die Materialien oder Zutaten oft unbekannt.

"Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung für erhebliche Verletzungen sorgen", erklärte vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe. "Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein."

Verstoß gegen verschiedene Kennzeichnungspflichten

Die für 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten laut vzbv eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten demnach in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Bei Textilien müsse zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittelverpackungen müssten eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten seien unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind laut vzbv auch verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewährleisten und Verbraucher vor möglichen Gefahren schützen.

Der vzbv forderte die sechs Anbieter auf, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, droht ihnen eine Klage, wie der Verband erklärte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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