Reiserecht One-Night-Stand im Einzelzimmer: Drohen Probleme mit dem Hotel?
Freunde oder eine spontane Bekanntschaft: Ein Anwalt erklärt, wie weit Hotelgäste bei Besuchen im Zimmer gehen dürfen, ohne Ärger zu riskieren.
Im Hotelzimmer gelten ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen. Heißt: Privat ist privat – aber mit Grenzen, zum Beispiel mit Blick auf Besucher. Dürfen Freunde also für ein paar Stunden mit hinein und was ist mit One-Night-Stands?
Rechtsanwalt Paul Degott sagt: "Aus menschlicher Sicht ist das natürlich völlig in der Ordnung. Aus rechtlicher Sicht schätze ich es so ein: Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein. Wenn das jedoch zu einer dauerhaften Nutzung wird, möglicherweise auch mit Frühstück, dürfte der Hotelier sagen: Ihr nehmt jetzt doppelte Leistungen in Anspruch und das will ich auch bezahlt haben."
"Es sollte bei einer Nacht bleiben"
Der Beherbergungsvertrag, den man bei der Buchung mit dem Hotel abschließt, gehe – zumindest in Deutschland – aufs normale Mietrecht zurück. Das sei quasi ein Unterfall eines Mietvertrages. Degott: "Ich miete also eine Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie das im Gesetz heißt. Und wenn ich ein Einzelzimmer buche und ausnahmsweise eine andere Person bei mir schläft, dürfte das in diesem Rahmen sein. Es darf eben kein Dauerzustand werden – sondern es sollte bei einer Nacht bleiben."
Darf ein Hotelier eigentlich klopfen und schauen, ob noch jemand im Zimmer ist? "Nein", sagt der Anwalt ganz klar. "Das ist Privatsphäre." Wenn man ein Hotelzimmer bucht, sei das, als wenn man eine Wohnung miete; ein privater Bereich: Der Vermieter könne nicht einfach mal unangekündigt kommen "und gucken, was so los ist".
Wenn auf Dauer mehr Personen im Zimmer sind als gebucht, dürfte der Hotelier das aber auf kurz oder lang mitbekommen – durch die Reinigungskräfte, die das Zimmer sauber machen zum Beispiel. Und dann könne er schon auf den Gast zukommen. Er könne dann mehr Geld verlangen – und gegebenenfalls den Gast auch des Hotels verweisen, weil der gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat, so Degott.
- Nachrichtenagentur dpa