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Gerichtsurteil: Reservierte Liegen am Urlaubspool – ist es erlaubt?


Darf man das?
Handtuchstreit am Hotelpool: Wichtiges Urteil für alle Urlauber

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 05.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Handtuchstreit am Hotelpool: Urlauber können Geld zurückverlangen.Vergrößern des BildesHandtuchstreit am Hotelpool: Urlauber können Geld zurückverlangen. (Quelle: Arina Habich)
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Viele Urlauber kennen es: Am Pool ist längst keine Liege mehr frei, obwohl viele Gäste noch frühstücken oder schlafen. Ein genervter Kläger bekommt jetzt Geld zurück.

Stundenlang mit Handtüchern reservierte Poolliegen dürften für viele Urlauber eine ärgerliche Erfahrung sein. Ein Griechenlandreisender hat nun vom Amtsgericht Hannover eine Rückerstattung zugesprochen bekommen, weil er die Liegen am Pool während seines Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte.

Der Familie aus dem sächsischen Bischofswerda wurden 322,77 Euro zugesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Pauschalreise nach Rhodos hatte insgesamt 5.260 Euro gekostet.

Das gebuchte Hotel verfügte nach Angaben des Gerichts über sechs Swimmingpools und ca. 500 Liegen. Nach den ausgehängten Verhaltensregeln war es verboten, diese länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu benutzen. Die Hotelleitung und das Personal hätten nichts gegen die Verstöße unternommen. Der Kläger aus Sachsen sah darin einen Reisemangel und verlangte 798 Euro zurück.

Friedliches Wettrennen der frühen Vögel am Pool?

Mit seinem Urteil von Ende Dezember gab das Gericht dem Mann teilweise Recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage nur wenige Pool-Liegen zur Verfügung stelle oder nicht einschreite, wenn Reisende über einen längeren Zeitraum Pool-Liegen reservierten, ohne sie tatsächlich zu nutzen, hieß es zur Begründung.

Die Situation an den Hotelpools wurde vom Kläger mehrfach beanstandet. Der Veranstalter sah nach Ansicht des Gerichts eher einen friedlichen Wettlauf um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen "frühen Vogel".

Das Gericht entschied auf eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der ersten Rüge des Klägers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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