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Gerichtsurteil: Reservierte Liegen am Urlaubspool – ist es erlaubt?


Darf man das?
Keine freie Liege am Hotelpool? Wann Sie Geld zurückbekommen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.08.2025 - 13:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Handtuchstreit am Hotelpool: Urlauber können Geld zurückverlangen.Vergrößern des Bildes
Morgendlicher Wettlauf um Poolplätze – ein Dauerärgernis für viele Urlauber. (Quelle: Arina Habich)
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Handtuch drauf, Liege weg: Wer am Pool keine Chance auf einen Platz hat, kann eine Rückerstattung verlangen. Entscheidend ist, wie Hotels mit Reservierungen umgehen – und wann das als Reisemangel gilt.

Kaum bricht der Morgen an, liegen Handtücher auf den besten Plätzen am Hotelpool. Doch wo bleiben die Urlauber? Viele schlafen noch oder frühstücken. Wer später kommt, findet oft keine einzige freie Liege mehr – und ärgert sich. Ein Gericht hat nun entschieden: Wer trotz Bezahlung keine Chance auf eine Liege hat, kann den Reisepreis mindern.

Liegenknappheit kann ein Reisemangel sein

Hotels werben gern mit großzügigen Poolanlagen. Sind diese jedoch überfüllt oder durch Dauerreservierungen blockiert, kann das als Mangel gelten. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Pools, sondern ob genug Liegen für alle Gäste verfügbar sind – und ob das Hotel die eigenen Regeln durchsetzt.

Viele Anlagen schreiben vor, dass Liegen nicht länger als eine halbe Stunde unbeaufsichtigt reserviert werden dürfen. Tun Gäste es trotzdem und schreitet das Personal nicht ein, entsteht ein Nachteil für alle anderen. Wer deshalb kaum eine Chance hat, eine Liege zu nutzen, hat nach geltendem Reiserecht Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung.

Was Urlauber tun sollten

Wichtig ist, den Mangel sofort beim Veranstalter oder an der Rezeption zu melden. Nur dann beginnt die Frist für eine mögliche Preisminderung. Schriftliche Notizen oder Fotos können helfen, den Vorfall später nachzuweisen. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie lange und wie gravierend der Mangel war.

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Keine Garantie auf den besten Platz

Wer erst mittags an den Pool kommt, hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Liege in der ersten Reihe. Doch dass überhaupt keine Liege frei ist, obwohl das Hotel großflächige Poolbereiche bewirbt, darf nicht sein. Das gilt besonders dann, wenn Regeln zum Reservieren bestehen, aber nicht kontrolliert werden.

Praktische Tipps für Reisende

  • Früh reklamieren: Mängel sofort melden, nicht erst nach der Heimreise.
  • Regeln prüfen: Sind Zeitlimits für Reservierungen ausgehängt, muss das Hotel sie umsetzen.
  • Belege sichern: Fotos oder Zeugen helfen, Ansprüche durchzusetzen.
  • Reisemangel dokumentieren: Mehrfaches Melden verstärkt die Erfolgsaussichten.

So bleibt der Urlaub am Pool entspannter – ohne morgendliches Wettrennen um Handtücher.

Verwendete Quellen
  • fairplane.de: Keine freie Liege am Pool -Reisemangel!
  • ra-kotz.de: Reisepreisminderung – keine Sonnen- oder Poolliege zur Nutzung
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