Fluggastrechte EU will Flugentschädigung kürzen – Millionen betroffen

Die EU plant Kürzungen bei Fluggastrechten. Millionen Passagiere könnten künftig später oder eine geringere Entschädigung für Verspätungen erhalten.
Bisher sind Fluggäste in der EU gut abgesichert: Wer mehr als drei Stunden zu spät ankommt oder wessen Flug ausfällt, kann bis zu 600 Euro Entschädigung verlangen. Das könnte sich bald ändern. Laut dem Geldratgeber "Finanztip" droht durch eine geplante EU-Reform eine deutliche Verschlechterung für Verbraucher – betroffen wären schätzungsweise zwölf Millionen Passagiere pro Jahr.
"Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind", sagt Britta Schön, Rechtsexpertin bei "Finanztip".
Diese Änderungen plant die EU
Der Rat der EU-Verkehrsminister hat sich im Juni 2025 auf einen Reformvorschlag geeinigt, über den das Europäische Parlament nach der Sommerpause entscheidet. Geplant sind spätere Entschädigungen und geringere Zahlungen. So soll es für Flüge innerhalb Europas und bis zu einer Distanz von 3.500 Kilometer erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung geben, für längere Flugstrecken sogar erst ab sechs Stunden Verspätung. Bisher liegt die Grenze einheitlich bei drei Stunden.
Die Ausgleichszahlung soll zudem von bisher 600 Euro auf 500 Euro schrumpfen, wenn es sich um Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer handelt. Für alle kürzeren Flüge soll es bei Verspätung pauschal 300 Euro Entschädigung geben. Bisher gab es für Flüge bis 1.500 Kilometer 250 Euro, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer 400 Euro.
- Flugverspätung: So machen Sie Ihr Recht auf Entschädigung geltend
"Finanztip" zufolge würden dadurch 60 Prozent der Passagiere trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. "Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld", so Schön. Einziger Vorteil: Der Plan sieht vor, Passagiere auch bei einer Airline-Insolvenz finanziell abzusichern.
Jetzt noch alte Rechte nutzen
Für den Sommer 2025 gelten aber noch die bisherigen Regeln. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen. "Finanztip" stellt dafür einen kostenlosen Entschädigungsrechner bereit. Wer Anspruch hat, kann direkt ein rechtlich geprüftes Musterschreiben herunterladen.
"Lehnt die Airline ab, können sich Verbraucher kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden oder an Fluggasthelfer, die für die Verbraucher die Zahlung durchsetzen", erklärt Schön. Die Fluggasthelfer-Portale arbeiten nicht umsonst, sie nehmen erfahrungsgemäß 30 bis 50 Prozent der späteren Entschädigung. Wer nicht lange auf die Zahlung warten will, kann sich an einen Sofortentschädiger wenden. Diese nehmen etwa 30 Prozent der Entschädigung.
- Pressemitteilung von "Finanztip"