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Kündigung nach Schadensfall: Das können Versicherte tun


Kfz-Versicherung
Kündigung durch den Versicherer nach Schadensfall: Was tun?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 17.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Kündigung droht: Passiert ein Unfall, muss der Versicherer handeln. Danach darf er den Vertrag mit dem Kunden meist kündigen.Vergrößern des BildesKündigung droht: Passiert ein Unfall, muss der Versicherer handeln. Danach darf er den Vertrag mit dem Kunden meist kündigen. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)
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Was viele nicht wissen: Versicherungsanbieter haben das Recht, die Kfz-Versicherung nach nur einem Schadensfall zu kündigen. Das können Versicherte tun.

Kündigt ein Schadensversicherer seinem Kunden, kann sich das negativ auf die Suche nach einem neuen Vertragspartner auswirken. Betroffene sollten daher Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und zunächst auf eine Vertragsverlängerung pochen. Dazu rät die Stiftung Warentest.

Zugeständnisse lohnen sich meistens

Oft lohnt es sich sogar, zunächst höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Später können Kunden dann immer noch den Vertrag kündigen. Das ist besser, denn oft müssen Kunden im Antragsformular angeben, wenn sie wegen Schäden gekündigt wurden. Das kann den Neuabschluss eines Vertrags unter Umständen gefährden. Und eine mühsame Suche nach einem anderen Anbieter nach sich ziehen.

Damit Verbraucher nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten sie auf Vorschläge des alten Versicherers erst mal eingehen. Bei der Haftpflichtversicherung rät "Finanztest" etwa, kleinere Schäden bis 300 oder 400 Euro selbst zu übernehmen. Oft kann auch eine Schlichtungsstelle helfen. Der Service ist für Verbraucher gratis.

Kündigung erlaubt

Grundsätzlich dürfen bestimmte Versicherungssparten ihren Kunden kündigen, etwa die Hausrat-, Auto- oder Wohngebäudeversicherung. Das ist innerhalb eines Monats nach der Schadensbearbeitung möglich. Oft reicht dafür nur ein Schadensfall.

Bei der Rechtsschutzversicherung müssen es zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten sein. Doch die Unternehmen dürfen auch ohne Begründung den Vertrag beenden, wenn sie die Kündigungsfrist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einhalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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