t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Lkw-Maut für Wohnmobile: Welche Regeln gelten ab Juli 2024?


Ab 1. Juli 2024
Neue Lkw-Maut: Das gilt für Wohnmobil-Besitzer

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 03.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Vollintegriertes Wohnmobil: Mit teils stattlichen Längen ist es die komfortabelste Kategorie der Freizeitfahrzeuge.Vergrößern des BildesVollintegriertes Wohnmobil (Symbolbild): Einige Fahrzeuge überschreiten die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Künftig sollen auch Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Maut bezahlen. Welche Sonderregelungen für Besitzer von Wohnmobilen gelten.

Änderungen bei der Lkw-Maut: Bereits zum 1. Dezember 2023 wurde ein CO₂-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt, die ein Lkw ausstößt. Ab 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Und wie steht es um Wohnmobile? Schließlich überschreiten laut Angaben des ADAC rund 160.000 Fahrzeuge in Deutschland die 3,5-Tonnen-Grenze.

Dauerhafte Wohneinrichtung als Grundlage

Gute Nachricht: Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sind diejenigen Fahrzeuge von der Maut befreit, die mit Wohneinrichtung ausgestattet sind. Dazu gehören unter anderem Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und ein Wohnraum. Wichtig ist, dass diese Einrichtungen dauerhaft und fest eingebaut sind und dass die Fahrzeuge ausschließlich der Personenbeförderung dienen. Diese Regelung gilt somit für herkömmliche Wohnmobile.

Durch ihre Form werden die Wohnmobil-Varianten durch die Mautkontrollsysteme in den meisten Fällen automatisch als solche erkannt und sind somit von den Gebühren befreit. In manchen Fällen kann es bei Lkw mit Kofferaufbau Probleme geben, die nachträglich zum Wohnmobil umgestaltet wurden und als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind.

Info

Bei Wohnmobilen mit Ladebereich oder Transportanhängern muss der Wohnbereich laut ADAC mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen. Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich privat genutzt werden, um von der Maut befreit zu werden.

Freiwillige Registrierung möglich

Laut Mautbetreiber TollCollect soll den Haltern in Zweifelsfällen ein Anhörungsbogen zugeschickt werden, um den Status zu beweisen. Sie können allerdings auch Ihr Wohnmobil freiwillig vorab registrieren, um Kontrollen zu vermeiden. Dafür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Eintragung in Zulassung erforderlich) sowie Fotos der Innenausstattung und Informationen zur Nutzung des Fahrzeugs. Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre und kann anschließend verlängert werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website