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Auto | Änderungen seit 1. September: Das gilt jetzt für Autofahrer


Drei Neuerungen
Das gilt seit dem 1. September für Autofahrer

Von SP-X, ccn

Aktualisiert am 01.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0200581109Vergrößern des BildesZulassung eines Autos: Das wird ab September auch online möglich sein. (Quelle: IMAGO/Foto: Frank Sorge)
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Im September haben sich für Autofahrer gleich drei Dinge geändert. Vor allem sind Behördengänge rund um die Zulassung nicht mehr so häufig nötig.

Am 1. September 2023 begann nicht nur der meteorologische Herbst. Für Autofahrer haben sich gleich drei Dinge geändert, die sich unmittelbar auf sie auswirken.

E-Auto-Förderung:

Der Umweltbonus vom Staat ist weiter geschrumpft. Nachdem die Fördersumme zu Jahresbeginn bereits kleiner wurde und für Plug-in-Hybride sogar komplett entfallen ist, gilt nun die nächste Stufe der Reduzierung.

Seit September können nur noch Privatpersonen bis zu 4.927 Euro (brutto) Kaufpreis-Zuschuss vom Staat beantragen. Für gewerblich zugelassene Pkw gibt es gar kein Steuergeld mehr.

Theoretisch könnten die Hersteller zumindest ihren Umweltbonus-Anteil von 2.250 Euro noch zahlen beziehungsweise vom Kaufpreis abziehen – ob sie das tun, hängt wohl vom Verhandlungsgeschick des Kunden ab.

Für Privatkunden steht der nächste Einschnitt mit dem Jahreswechsel 2023/2024 an – dann sinkt die Prämienhöhe auch für sie von aktuell höchstens 6.750 auf maximal 4.785 Euro. Davon entfallen 3.000 Euro plus 285 Euro Mehrwertsteuer auf die Staatskasse, 1.500 Euro übernimmt der Händler.

Online-Zulassung

Die digitale Zulassung eines Autos ist seit September einfacher. Seitdem ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, jetzt reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Nummernschilder sind aber nötig.

Außerdem können auch Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden. Eine Zulassung durch Autohändler, Unternehmen oder Vereine ist über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich.

Allerdings benötigen Sie neben einer Internetverbindung auch einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisApp" des Bundesinnenministeriums.

Strengere Abgasnorm vor allem für Diesel

Die Euro-6-Norm ist in ihre wohl letzte Runde gegangen – in die Stufe 6e. Wichtigste Änderung gegenüber 6d ist der abgesenkte Stickoxid-Grenzwert für Dieselmotoren. Waren bislang 80 Milligramm pro Kilometer erlaubt, sind es nun nur noch 60 Milligramm. Damit liegen die Limits für den Selbstzünder auf dem gleichen Niveau wie beim Benziner.

Allerdings sind in der Praxis weiterhin Abweichungen erlaubt, der Faktor verringert sich jedoch. Darüber hinaus sieht Euro 6e diverse Änderungen bei den Mess- und Rahmenbedingungen vor, die aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielen dürften.

Gültig ist die neue Norm-Stufe zunächst nur für neue Pkw-Typen, ab September 2024 fallen dann alle Neuzulassungen unter die Regelung. Abgelöst wird Euro 6 von der Norm Euro 7, die für 2025 erwartet wird.

 
 
 
 
 
 
 
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SP-X
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