Radfahrer aufgepasst Was steckt hinter dem Fahrradführerschein?

Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und damit diversen Gefahren ausgesetzt. Ist ein Fahrradführerschein notwendig und was sagt er aus? Ein Überblick.
Kinder präsentieren gern stolz ihren Fahrradführerschein. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was dieses Dokument bedeutet und welche Gültigkeit es besitzt? Lesen Sie im Text, was es damit auf sich hat.
Fahrradführerschein: Was verbirgt sich hinter dem Konzept?
Grundsätzlich gilt: Wer Fahrrad fahren will, benötigt keinen Führerschein. Das Konzept eines Fahrradführerscheins für Kinder hat sich dennoch bewährt:
Die Ausbildung zum Erwerb des Fahrradführerscheins steht für die vierte Klasse im Lehrplan. Die Fahrradprüfung soll dabei helfen, die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu verbessern – schließlich nutzen viele Kinder und Jugendliche das Fahrrad für den täglichen Schulweg. Wer den theoretischen und praktischen Prüfungsteil erfolgreich gemeistert hat, bekommt den Fahrradführerschein. Dieser ist kein allgemeingültiges Dokument, sondern besitzt lediglich Symbolcharakter.
Wie läuft die Prüfung zum Fahrradführerschein ab?
Das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ist Voraussetzung für den Erhalt des Fahrradführerscheins. Die Theorie umfasst die Kenntnis der Verkehrsregeln. In der Prüfung müssen 20 Fragen beantwortet werden. Geantwortet wird im Multiple-Choice-Verfahren. Drei Antwortmöglichkeiten stehen zur Wahl, es können maximal 40 Punkte erreicht werden. Je nach Bundesland gilt die Prüfung nach unterschiedlichen Punktzahlen als bestanden. Üblich sind 20, 30 und 32 Mindestpunkte.
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Der theoretischen schließt sich die praktische Prüfung an. Jedes Kind muss eine Einzelprüfung absolvieren. Auch eine Fahrt im Klassenverband steht an. Die etwa 15-minütige Prüfung wird von einem Polizeibeamten überwacht. Leisten sich die kleinen Radfahrer keine groben Schnitzer, haben sie die Prüfung bestanden.
Können auch Erwachsene einen Fahrradführerschein ablegen?
Wer erst als Erwachsener Radfahren lernt, kann freiwillig einen Kurs an einer Radfahrschule belegen. Dieser wird nicht mit einem Fahrradführerschein, sondern lediglich mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen. Ein Führerschein ist laut Straßenverkehrsgesetz nur für "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Bahngleise gebunden sind" notwendig.
- Archivmaterial
- Bußgeldkatalog.org: Fahrradprüfung