t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Bußgeld beim Parken: Ist der Samstag eigentlich ein Werktag? | Auto


Achtung, Bußgeldfalle
Wichtig beim Parken: Ist der Samstag ein Werktag?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 19.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Werktags Parkverbot: Was gilt hier am Wochenende?Vergrößern des BildesWerktags Parkverbot: Was gilt hier am Wochenende?

Was ist eigentlich ein Werktag – und was nicht? Der Gesetzgeber hat es genau festgelegt. Autofahrer sollten den Unterschied kennen. Denn er kann ihnen ein Bußgeld ersparen.

Kostenloses Parken am Samstag: Wo ist es erlaubt, wo nicht? Und welche Rolle spielt der Hinweis auf Werktage?

"Werktag" umfasst mehr als die klassische Arbeitswoche

Der Begriff "Werktage" mag auf den ersten Blick an Montag bis Freitag erinnern, da viele Autofahrer am Samstag freihaben. Zählt der Samstag schon deshalb nicht zu den Werktagen? Falsch!

imago images 0241741682
(Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Die Bußgelder fürs Falschparken

Ohne Parkschein gibts ein Bußgeld. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Dauer des unerlaubten Parkens ab.

• Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
• Länger als 30 Minuten: 25 Euro
• Über eine Stunde: 30 Euro
• Über zwei Stunden: 35 Euro
• Über drei Stunden: 40 Euro

Der Samstag zählt als Werktag

Nach Auffassung des Gesetzgebers ist der Samstag grundsätzlich ein Werktag. Einzige Ausnahme von Werktagen sind Sonntage und gesetzliche Feiertage.

Der Bundesgerichtshof teilt diese Einschätzung. Deutschlands oberste Juristen zogen ihre Begründung aus einer Definition im Bundesurlaubsgesetz (regelt alle Bestimmungen für Erholungsurlaub in Deutschland): "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Das bedeutet: Wer samstags das Auto im Werktags-Parkverbot abstellt, riskiert ein Bußgeld. Unter Umständen wird das Auto sogar auf eigene Kosten abgeschleppt.

imago images 0301344219
(Quelle: IMAGO)

Wohin gehört der Parkschein?

Der Parkschein muss laut StVO "am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar" angebracht sein. Eine anerkannte Methode ist die Anbringung an der Front- oder Seitenscheibe. Alternativ kann er im Fond auf den Kofferraumdeckel gelegt werden, sofern er von außen gut sichtbar ist. Achtung: Die Mittelkonsole zwischen den Sitzen ist kein geeigneter Ort und wurde von einem Gericht als nicht ausreichend sichtbar eingestuft.

Ausnahmen bei bestimmten Zusatzschildern

Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Parkverbot beispielsweise durch Zusatzschilder wie "Montag bis Freitag" oder "Werktags außer Samstag" eingeschränkt ist, können Autofahrer an Samstagen bedenkenlos parken.

Verwendete Quellen
  • adac.de: Parkverbot am Werktag: Gehört der Samstag dazu?
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website