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Parken gegen Fahrtrichtung: Warum es verboten ist und Ausnahmen gibt


Schnell erklärt
Wann darf man entgegen der Fahrtrichtung parken?

Von t-online, mab

02.07.2025 - 11:29 UhrLesedauer: 2 Min.
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Verlockende Lücke: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
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Auf der Suche nach einem Parkplatz erscheint jede Lücke verlockend, selbst auf der anderen Straßenseite. Ist das erlaubt?

Parken gegen die Fahrtrichtung ist verlockend, aber verboten. In engen Wohnstraßen oder bei dichtem Verkehr erscheint die Lücke auf der anderen Seite oft wie ein rettender Anker. Ein kurzer Schlenker, das Auto eingelenkt – und abgestellt. Doch wer so parkt, stellt sich gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Laut § 12 StVO ist das Parken grundsätzlich nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung erlaubt. Wer sein Fahrzeug links am Fahrbahnrand abstellt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Wird dadurch jemand behindert oder steht das Fahrzeug länger falsch, kann das Bußgeld auf 35 Euro steigen. Punkte in Flensburg gibt es dafür jedoch nicht.

Wird das Auto abgeschleppt?

Ein falsch geparktes Auto wird nicht automatisch abgeschleppt, solange niemand behindert wird und das Parken dort grundsätzlich erlaubt ist. Kritisch wird es allerdings, wenn etwa eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird. In solchen Fällen kann das Fahrzeug sehr wohl abgeschleppt werden, ganz gleich, wie es geparkt ist.

Verstoß beim ParkenBußgeld
Falsch herum geparkt (nicht am rechten Fahrbahnrand)15 Euro
... und dabei andere behindert25 Euro
... länger als eine Stunde dort gestanden25 Euro
... länger als eine Stunde und zusätzlich andere behindert35 Euro
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Halten und Parken: Dieselbe Regel gilt

Die Parkvorgaben gelten nicht nur für das dauerhafte Abstellen. Auch kurzes Halten, etwa um jemanden aussteigen zu lassen, darf nicht entgegen der Fahrtrichtung erfolgen. Wer das Auto verlässt, parkt per Definition ohnehin.

Es gibt zwei Situationen, in denen das Parken auf der linken Straßenseite ausnahmsweise erlaubt ist:

  • In Einbahnstraßen: Da nur in eine Richtung gefahren wird, darf auch auf der linken Seite geparkt werden.
  • Bei Schienenverkehr rechts: Befinden sich die Straßenbahnschienen auf der rechten Seite, darf auf der linken Seite geparkt werden, solange dadurch keine Schienenfahrzeuge behindert werden.

Rechts parken schützt alle

Auch wenn es manchmal mühsam ist: Wer rechts parkt, fährt sicherer – im Sinne der eigenen Geldbörse und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Die linke Seite bleibt in der Regel tabu. Wer sich daran hält, vermeidet Bußgelder und trägt zu einem sicheren Straßenbild bei.

Verwendete Quellen
  • ergo.de: Parken entgegen der Fahrtrichtung: Immer verboten?
  • bussgeldkatalog.org: Falschrum parken: Welches Bußgeld droht?
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